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Im deutschen Reich · 1902-12-01 · Heft 12 (Dezember 1902) · p. 701

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
8 (1902)
Issue
Heft 12 (Dezember 1902)
Article
Darmstadt
Date
1902-12-01
Page
701 (sequence 3)
Language
German
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jiunc] yuitvnigrn: IUI' als Nebenkläger aiiftretenben Julius Hirsch erwachsenden notwendigen Auslagen auferlegt. ± Karlsruhe, 1. Dezember. Die nationalliberale ^Neue Badische Landeszeitung" berichtete kürzlich: „Im Sommer dieses Jahres kam vom Landgericht an die Handelskammer die Aufforderung, vier Stellvertreter für die neu zu bildende dritte Kammer für Handelssachen und ein Ersatzmitglied vorzuschlagen. Die Vorschlagsliste enthält stets die doppelte Kandidatenzahl (10 Mann), in welcher die in erster Linie zu berück'ichtigenden Herren aufgeführt werden. Die Handelskammer hat das Vorschlagsrecht; dem Großherzog steht die Ernennung zu. Eine dazu eingesetzte Kommission übergab dem Plenum die Liste, auf der mit an erster Stelle drei Israeliten sich befanden. Als die Handelskammer diese Vorschläge weiter gab, geschah dies in gutem Glauben. D würden, wie bis dahin, auch in den weiteren Instanzen gutgeheißcn werden. Allerdings ging die Handelskammer dabei von dem richtigen Standpunkt aus, daß für die Wahl eines Mannes zu einem solchen Ehrenamt kaufmännische Tüchtigkeit und Erfahrung als ausschlaggebende Eigenschaften anznsehen seien. Wäre man weitsichtiger gewesen, so hätte man auch jenen Standpunkt in Rechnung gezogen, von dem aus Konfessions-Unterschiede niemals überjeden werden. So erfolgte denn unter Streichung der drei Israeliten die Ernennung von drei an zweiter Stelle vrrgcschlagenen Herren. Das war Mitte Augustim Okrober handelte es sich um die Ergänzung der 3. Kammer auf 8 Mitglieder für die nächste dreijährige Amts- Periode und um neue Vorschläge für zwei zurückgctretene Handelsrichter. Nun wurden von der Kommission die früher abgelehnten drei Herren, welche Mitglieder der Kammer sind, wieder in erster Linie ausgestellt und in der Sitzung der Handele-kammer ihnen dies mitgetheilt. Es ist begreiflich, daß von den Herren unter Ausdruck ihres Dankes an die Handelskammer die Erklärung abgegeben wurde, daß sie sich der Wiederholung der bereits gemachten Erfahrung nicht nochmals aussctzen wollten. Darauf wurde die Festsetzung des Wahlvorschlags vertagt, und es lag nahe, daß in der Zwischenzeit eine nochmalige Rücksprache mit den drei Herren stattfand. Dies war nicht der Fall, und der vor Beginn der nächsten Plenar-Dersammlung berathenden Kommission wurde eine neue Liste unterbreitet, in der unter den in erster Linie vorzuschlagenden Herren sich keine Israeliten mehr befanden. Der hier sich in der Praxis zeigende Grundsatz des Landgerichts, die Handelsrichter nach dem Prozentsatz der Konfession auszuwählen, ist im badischen Lande neu; doch wird er hoffentlich bei den maßgebenden Stellen keinen Anktang

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