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Im deutschen Reich · 1902-12-01 · Heft 12 (Dezember 1902) · p. 700

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
8 (1902)
Issue
Heft 12 (Dezember 1902)
Article
Darmstadt
Date
1902-12-01
Page
700 (sequence 2)
Language
German
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\im oeuiscyen standen vor wenigen Tagen Amtsrichter Dr. Mahr, Rechtsanwalt Dr. Geßner, Oberrechnungsrevisor Reitzel, sämmtlich aus Darmstadt, und Hofbuchhändler Reitzel aus Cannstatt unter der Anklage, am Abend des 7. August auf der Fahrt von Mainz nach Darmstadt den 20 jährigen Kaufmann Julius Hirsch aus Großgerau gröblich beleidigt zu haben. Die Angeklagten begrüßten den jüdischen Reisegefährten bereits beim Eintritt in das Kupee mit Rufen wie: „Es riecht nach Knoblauch! Macht die Fenster auf!" sodann fuhr ihn einer der Vier an: „Wie können Sie es wagen, bei uns einzusteigen; wir wollen unter uns bleiben." Da Hirsch trotzdem blieb, war er nunmehr während der Fahrt bis Großgerau der Zielpunkt fortgesetzter Beleidigungen. So wetzte Dr. Mahr ein Messer an seiner Stiefelsohle und sagte dabei: „Run wollen wir einmal anfangen, zu beschneiden: soll ich bei Dir (zu seinem Freunde gewandt) oder bei dem Jüngling (Hirsch) beginnen?" In der gleichen Tonart ging es weiter, und kurz vor Großgerau meinte er: „Was wird sich das Rebeckche freue!" Hofbuchhändler Reitzel witzelte: „Wie kann man sich als Germane beschneiden lassen; ich hätte mich doch lieber umgebracht." Der andere Reitzel meinte: „Er ist ja gar kein Germane, sondern ein Semite." Rechtsanwalt Dr. Geßner betheiligte sich zwar nicht an den antisemitischen Redensarten der klebrigen, rieth ihnen vielmehr ab, dafür aber drohte er dem Hirsch, der empört ausrief, er werde die Herren Ln Großgerau feststellen lasten: „Was wollen Sie denn überhaupt, es hat Ihnen ja Niemand etwas gethan, gehen Sie her, ich werde Ihnen einen Tritt versetzen." Hirsch verließ in Großgerau in furchtbarer Aufregung weinend das Kupee und veranlaßte den Stationsvorsteher, die Sistirung feiner Peiniger auf dem Bahnhof in Darmstadt vornehmen zu lasten. Das geschah auf telephonisches Ansuchen. Es konnte nicht Ln allen Punkten festgeftellt werden, wer die verschiedenen Beleidigungen ausgestoßen hatte, wohl aber ergab die Beweisaufnahme, daß Mahr und die beiden Reitzel unter Mahrs Führung sich an der eigenartigen Belustigung, die sie lediglich als Ausfluß einer übermüthigen Stimmung angesehen wissen wollten, betheiligt hätten, während Dr. Geßner nur die oben erwähnte Aeußerung zur Last fiel. Der Gerichtshof erachtete die Angaben des Hirsch, von einzelnen belanglosen Widersprüchen abgesehen, für glaubwürdig und kam auf sie hin zur Verurtheilung der vier Angeklagten zu Geldstrafen. Amtsrichter Dr. Mahr erhielt als Rädelsführer eine Geldstrafe von 150 Mark, Rechtsanwalt Dr. Geßner 70 Mark, Oberrechnungsrevisor Reitzel 70 Mark, Hofbuchhändler Reitzel 50 Mark. Dazu wurden ihnen die Kosten des Verfahrens einschließlich der dem

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