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Im deutschen Reich · 1902-12-01 · Heft 12 (Dezember 1902) · p. 686

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
8 (1902)
Issue
Heft 12 (Dezember 1902)
Article
Berlin
Date
1902-12-01
Page
686 (sequence 1)
Language
German
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686 Im deutschen Reich. Korrespondenten. o Berlin, 20. Dezember. Eine Erweiterung des jüdischen Religionsunterrichts an den höheren Lehranstalten erstrebt die Berliner jüdische Gemeinde. Es soll die Einführung des jüdischen Religionsunterrichts auch für die höheren Klassen der Lehranstalten und eine Ausdehnung auf alle Anstalten erstrebt werden. Jetzt wird der Unterricht nur in einem Theile der Lehranstalten ertheilt; die oberen Klassen sind davon vielfach ausgeschlossen. Es sind zur Zeit Erhebungen im Gange, um festzustellen, welche Zahl von jüdischen Schülern in den einzelnen Lehranstalten vorhanden ist. Die städtische Schuldeputation hat die Vertheilung von Fragebogen genehmigt; der Bescheid des Provinzial-Schulkollegiums steht noch aus. Die Schuldeputation will angeblich auch dafür Sorge tragen, daß für eine Erweiterung des Unterrichts in der angegebenen Richtung Mittel in den Etat eingestellt werden. In dem Schmollerfchen „Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und' Volkswirthschaft" veröffentlicht Oberreichsanwalt I)r. Olshausen eine Geschichte des Bettelwesens und äußert sich dabei anerkennend über die richtige Anschauung der Juden von der Pflicht der Arbeit. Er sagt wörtlich: „Bei den Juden schloß außer der Einfachheit des ganzen Lebens die von der heidnischen völlig verschiedene sittliche Würdigung der Arbeit als einer von Gott jedem Menschen auferlegten Pflicht schwerere soziale Nothstände aus. Wo aber im einzelnen Fall Elend herrschte, da hals Barmherzigkeit gegen Arme, auch ohne daß es einer eigentlichen Bettelei bedurfte; das Gesetz selbst schrieb in mannigfachen Wendungen vor, für den Bedrängten die Hand aufzuthun und ihm zu helfen, und" wie heute, waren auch damals die Juden zu gegenseitiger Unterstützung stets

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