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Im deutschen Reich · 1902-12-01 · Heft 12 (Dezember 1902) · p. 669

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
8 (1902)
Issue
Heft 12 (Dezember 1902)
Article
Zur Kriminalstatistik
Date
1902-12-01
Page
669 (sequence 5)
Language
German
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Zur ftriminalftatiftif. 669 objektiven Beweisführung demnach wesentlich nur auf leichtere Vergehen und eine Dertheilung dieser zurückzuführen, welche durchaus nur den abweichenden Verhältnissen der Berufsgliederung entspringt. Bei den beiden anderen Hauptgruppen der Verbrechen und Vergehen gegen die Person und gegen das Vermögen stehen nach den eben mitgetheilten Ziffern die Juden günstiger, als die andern Konfessionen, namentlich als die Katholiken. Insbesondere verdient die niedrige Ziffer der Juden bei den Vermögensdelikten unterstrichen zu werden: 294 gegen 315 bei den Evangelischen und 368 bei den Katholiken auf je 100 000. Daß die Ziffern bei einzelnen Delikten der Gruppe ein entgegengesetztes Verhältnis aufweisen, soll nicht geleugnet werden, doch kann auch dann der Nachweis erbracht werden, daß bei der Kriminalität der Juden so wenig wie bei den andern Konfessionen nicht sowohl angeborene verbrecherische Instinkte, als die Wirkung der sozialen Schichtung und der Berufsgliederung zur Erscheinung kommen. Dieser Nachweis soll ein anderes Mal geführt werden. Zum Schluß seien noch die gegen das Vorjahr eingetretenen Veränderungen kurz erörtert. Die Zahl aller Verurtheilten ist um S.V20 oder 1,74 Proz. zurückgegangen; insbesondere betrug die Abnahme bei den Evangelischen 4942 (1,82 Proz.), bei den Katholiken 2028 (1,04), bei den sonstigen Christen 30 (5,17), bei den Personen unbekannter Religion 1392 (23,86 Proz.). Bei den Juden ergiebt sich eine Zunahme um 72 (1,63 Proz.). Ganz abgesehen davon, daß diese Zunahme schon durch die diesmal schärfere Rubrizierung herbeigeführt sein könnte, ist sie doch an sich angesichts ihrer Vertheilung über das ganze deutsche Reich zu geringfügig, um irgendwelche Schlüffe etwa über „die Zunahme der jüdischen Kriminalität" zuzulassen. Will man schon Veränderungen von einem Jahre zum andern als bezeichnend ansehen, so wäre es nur bei näherem Eingehen auf Einzelheiten möglich. So wenig wir aber beispielsweise die im letzten Jahre erfolgte Abnahme der wegen Betrugs bestraften Juden um 59 d. i. um nicht weniger als 13,0 Proz. für -ein allgemeines- Urtheil geeignet halten, so nachdrücklich müßten wir. jeden Versuch tendenziöser Ausbeutung der geringfügigen Gesammtveränderunz als völlig unzulässig abweisen.

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