Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 8 (1902)
- Issue
- Heft 12 (Dezember 1902)
- Article
- Zur Kriminalstatistik
- Date
- 1902-12-01
- Page
- 668 (sequence 4)
- Language
- German
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668 Im deutschen Reich. gehalten werden, denen derartige Verfehlungen zu allerletzt zuzutrauen sind. Die Sache findet aber eine vom kriminalistischen Standpunkt wenig belastende, wie an sich sehr natürliche Erklärung. Die hohe Ziffer der Juden ist nämlich zu einem sehr erheblichen Theil lediglich auf die Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen betreffend die Sonntagsruhe, sowie die Konzessionopflickt :c. (Nr. 4 h und 41 des abgekürzten Verzeichnisses der Kriminalstatistik) zurückzuführen, Delikte, die die offiziellen Erläuterungen gelegentlich einer allgemeineren Untersuchung dahin charakterisieren, daß sie zum großen Theil auf Handlungen beruhen, „die nach natürlicher Rechts- und Sittenempfindung nicht ohne Weiteres als strafbar galten, sondern in der Hauptsache erst durch die moderne Wirthschaftsgesehgebung den Charakter von Delikten ausgeprägt erhielten." Für diese beiden Delikte beträgt die auf 100 000 der vorhandenen Juden bezogene Ziffer allein 100, d. r. fast die Hälfte der auf die ganze Gruppe entfallenden (205), während die entsprechende Ziffer bei den Evangelischen sich nur auf 31, bei den Katholiken selbst nur auf 20 von je 100 000 überhaupt Vorhandenen beläuft. Der bezeichnete hohe Stand der Ziffer bei den Juden hat aber wiederum seinen Grund einmal in der Thatsache, daß bei diesen Vergehen der Handel in vorderster Reihe steht, und daß weiter -in diesem die Juden relativ am häufigsten Vorkommen. In erster Beziehung ist anzuführen, daß von 16 128 wegen der beiden genannten Vergehen gegen Bestimmungen wesentlich sozialpolitischer Natur verurtheilten Personen nicht weniger als 9441 dem Handel, darunter 8105 als Selbständige oder Leiter angchörten. Der hohe Anthei! von selbständigen Handelstreibender: bei den Erwerbsthätigen jüdischer Religion aber ergiebt sich aus der Reichsberufsstatistik. Nach dieser sind von allen in Landwirthschaft, Industrie und Handel erwerbstätigen Personen selbstständige Handelstreibende (Inhaber oder Leiterj^bei den Juden: 48,8 Proz., bei den Evangelischen dagegen nur: 4,6, bei den Katholiken: 3,2 Proz. Das zu jenen Delikten naturgemäß am meisten neigende Handelsgewcrbe ist somit bei den Juden relativ etwa 9 mal so häufig wie bei den Evangelischen und relativ fast 14 mal so häufig wie bei den Katholiken anzutreffcn. So kann denn von einer besonderen Disposition der Juden zu den Delikten dieser Art ganz und gar nicht die Rede sein. Ja das Gegentheil hat, soweit die vorhandenen Zahlengrundlagen ein Urtheil zulassen, die größere Wahrscheinlichkeit für sich. Die höhere Belastung der Juden bei den Delikten gegen den Staat und die öffentliche Ordnung ist nach dem Ergebnis der vorstehenden, wie wir glauben, völlig