Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 8 (1902)
- Issue
- Heft 11 (November 1902)
- Article
- M. L., Cöln
- Date
- 1902-11-01
- Page
- 657 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Briefkasten der Redaktion Ü57 M. L., Cölu. Die Derurtheilung des jüdischen Inhabers de» „Deutschen Fleischhalle" AbrahamKatz wegen Verkaufs verdorbenen Fleisches zu zwei Wochen Gefängnis beweist nicht das Geringste für die widersinnigen antisemitischen Behauptungen über angebliche rituelle Fleischbesudelungen. Solche Verurtheilungen wie diejenige des Metzgenncisters Katz betreffen weit häufiger nichtjüdische Fleischer. So wurde am 25. Oktober von dem Landgericht Berlin II der Engrosschlächtermeister Karl August Hiller aus Lichtenberg wegen schwerer Vergehen gegen das Nahrungsmittelgesetz zu 6 Monaten Gefängnis, der Gehülfe des Hiller, Friedrich Neufeld wegen Beihülfe zu -I Monaten Gefängnis verurthcilt. Die Gattin des ^lcischbejchauers Dörr in Lichtenberg kaufte am 29. Oktober v. I. bei dem dortigen Fleischermeister Midbalski ein Pfund Rindfleisch; das Fleisch war tadellos, aber an den Knochen war die Bindehaut entzündet, und das Mark war eiterig. Es wurde sofort eine Revision bei Midbalski vorgenommen, dabei wurden 150 Pfund ausgeschältes und in Stücke geschnittenes Rindfleisch gefunden, welches eben zu Wurstfleisch verarbeitet werden sollte, obwohl es in hochgradigster Weise tuberkulös war. Midbalski hatte die Kuh von Hiller gekauft, und dieser hatte gewusst, daß das Thier durch und durch krank war. Die Fleiscbbeschauer erklärten, daß jeder Laie die weit vorgeschrittene Tuberkulose erkennen mußte; der Professor an der Hochschule für Thierarzneikunde, Kreisarzt Eggeling begutachtete, daß er das Fleisch in einem Zustande gefunden habe, daß es geeignet gewesen sei, selbst noch nach der Verarbeitung zu Wurst die Tuberkulose auf Menschen zu übertragen. Der Gerichtshof nahm an, daß Zeuge Midbalski damit einverstanden gewesen sei. daß ihm das kranke Rind untergeschoben wurde. Dafür spreche der niedrige Preis. In dem Punkte der Anklage wegen Betruges wurde deshalb auf Freisprechung, wegen des Vergehens gegen das Nahrungsmittclgefetz aber auf obige Gefängnisstrafen erkannt. — Wegen eines ähnlichen Vergehens wurden am Tage daraus von der 5. Strafkammer des Dresdner Landgerichts der Fleischermeister Hugo Kornelius Panzner zu 4 Monaten und der Fleischergeselle Josef Kusiek zu 14 Tagen Gefängnis verurtheilt. Bei Panzner wurde bereits im vorigen Jahre verdorbene Wurst beschlagnahmt und verbrannt. Es wurde ihm in dem vorliegenden Falle vorgeworfen, bis zum 23. Juli bei der Herstellung von Wurst verdorbenes Fleisch und verdorbene Wurst verwendet und feilgeboten zu haben. Kusiek, der Beihülfe angeklagt, gab an, auf Veranlassung Panzners schlechte Leberwurst ausgeschält und diese dann wieder mit frischer Wurst vermengt zu haben. Ferner habe Panzner Fleisch,