Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 8 (1902)
- Issue
- Heft 11 (November 1902)
- Article
- Berlin / S.
- Date
- 1902-11-01
- Page
- 634 (sequence 8)
- Language
- German
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m Im deutschen Reich. Vollmacht festgestellten Statuten unterliegen der Bestätigung durch die nächste ordentliche Mitglieder-Versammlung. Das Comito zur Förderung des Caspar Lachmann'schen Provinzial-Waijenhauses zu Graudenz erläßt einen Aufruf, in welchem betont wird, daß die Bestrebungen, welche auf Gründung einer solchen, der Provinz Westpreußen noch mangelnden Anstalt gerichtet waren, bisher an dem geringen Wohlstände der westpreußijchen Juden scheiterten. Erst kürzlich, sei durch eine Stiftung des verewigten Stadtraths C. Lachmann aus Graudenz eine Aussicht auf Erreichung des gewünschten Ziels eröffnet worden. Diese Stiftung umfaßt das Grundstück des sog. Lachmanneums in Graudenz und einen Fonds von 165000 Mk., welcher durch Spenden um den Betrag von ca. 30 000 Mk. erhöht worden ist. Obwohl außerdem die größeren westpreußischen Synagegen- Gemeinden sich zur Zahlung namhafter Jahresbeiträge verpflichtet haben, fehlen zur Zeit noch ca. 800 000 Mk., um das Provinzial- Waisenhaus zu eröffnen und auch nur 15 Kindern die Wohlthat einer sorgfältigen Erziehung angedeihen zu lassen. Deshalb erbittet das (Somite einmalige oder Jahresbeiträge, welche an die Berliner Handelsgesellschaft Berlin W., Behrenstraße 32, zu senden sind. Dem neuen Jahrgange des Kunze'schen „Kalender für das höhere Schulwesen Preußens" sah man in -den betheiligten Kreisen mit einer gewiffen Spannung entgegen; denn der in allen Provinzen fühlbar gewordene Mangel an Oberlehrern und Hülfslehrern hatte die Hoffnung geweckt, daß in diesem Jahre die jüdischen Schulamtscandidaten mehr Berücksichtigung finden würden als früher. Diese Erwartung ist, wenn wir nur auf die Zahl der Reuangcstelltcn sehen, wohl in Erfüllung gegangen; doch sind die Anstellungen.leider noch immer aus nur wenige Städte beschränkt. Von den 11 neuangestellten jüdischen Oberlehrern (unter 746 in der ganzen Monarchie) sind 8 in Berlin an städtischen Anstalten (2 an Gymnasien, 1 an Realgymnasium, 5 an Realschulen), je 1 in Witrstock, Allenstein und Neumark sWestpreußenj an königlichen Gymnasien angestellt worden. Von den 573 höheren Lehranstalten Preußens haben nur 46 jüdische Oberlehrer, und zwar 11 königliche Anstalten (unter 225 --- 5 v. H.) und 35 städtische (unter [351 ----- 11 v. H.). Die 35 städtischen Anstalten vertheilen sich auf 7 Städte, darunter gehören 26 der Stadt Berlin. 5 Provinzen haben nicht einen einzigen jüdischen Oberlehrer: Pommern (das auch keinen katholischen Oberlehrer hat), Hannover, Schleswig-Holstein, Westfalen, Rheinprovinz. Je 1 jüdischer Oberlehrer findet sich in Ostpreußen (königl. Gymnasium zu Allenstein) und Sachsen (Magdeburg, städtisches Gymnasium), 2 in