Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 8 (1902)
- Issue
- Heft 11 (November 1902)
- Article
- Berlin / S.
- Date
- 1902-11-01
- Page
- 628 (sequence 2)
- Language
- German
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628 Im deutschen Reich. der Christen unserer evangelischen Gemeinde vieles von Jesu Christo, dem Heiland der Welt, gehört; weder seine Worte noch seine Person ist Euch fremd und unbekannt. Ja, wir glauben, daß manchem unter Euch derselbe Jesus Christus schon als der auch für das Volk Israel gekommene Messias offenbar geworden ist. Müßtet Ihr da nicht Christen werden? Müßtet Ihr Euch nicht gedrungen fühlen, durch Unterricht und durch Gebet zu Gott, zu dem Gott Eurer Väter, Abrahams, Isaaks und Jakobs, der auch der Christen Gott ist, mehr und alles von dem wahren christlichen Glauben und von Jesu Christo zu erfahren? Ihr habt gehört, daß am nächsten Sonntage ein Juden- Missionar in unserer Gemeinde weilt. Bei dieser Gelegenheit fordern wir Euch geliebte Brüder aus den Juden auf, sowohl dem Vormittagsgottcsdienste in unserer Kircke am nächsten Sonntage beizuwohnen, als auch, wenn es Euch gefällt, am Sonntag Abend 3 Uhr Zu einer Unterredung mit dem Judenmissionar und mit dem Unterzeichneten Oberpfarrer, den Ihr kennt, in dessen Wohnung und Amtsstube Euch zu versammeln. Wir würden uns freuen, Euch, geliebte Brüder, zu Eurem ewigen Heile und Glücke helfen zu können. Reetz, den 30. Oktober 1902. Im Namen der evangelischen Gemeinde: Wintzer, Oberpfarrer." — Was würde wohl geschehen, wenn ein jüdischer Geistlicher im Namen seiner Gemeinde christliche Mitbürger zu bekehren versuchen würde? In der November-Nummer I des /Aerzte-Bereinsblattes", des amtlichen Organes des Deutschen Aerzte-Dercinebundes, lesen wir einen „Zur Abweh7" überjchricbeucn Artikel, iw welchem sich der anonyme Verfasser voller Entrüstung dagegen verwahrt, daß ein als Zeuge in dem jüngsten „Staatsbürger - Zeitungs - Prcceß" vernommener preußischer Beamter von einem „erbärmlichen"''Gut' achten eines deutschen Arztes sprechen konnte, ohne vom Vorsitzenden in genügender Weise rcctificiert zu werden. „Wir erheben ganz entschiedenen Widerspruch gegen ein derartiges Verhalten eines Beamten und gegen die Anmaßung eines Laien, ein ärztliches Gutachten beurteilen zu wollen." Man mag die Bezeichnung .erbärmlich" für ein ärztliches Gutachten für verfehlt halten, die übrigens der betreffende Beamte seiest nicht aufrecht erbalten hat. Jedenfalls konnte die Redaktion des „Aerzte-Vereinsblattes" eine schlechtere Gelegenheit zu einem solchen Proteste kaum finden. Stütz: sich doch in diesem Falle das Urteil des Laien auf die Gutachten der obersten Medicinalbehörden, die, sachlich betrachtet, eine nicht minder scharfe Kritik des ersten ärztlichen Gutachtens enthalten. Anstatt sich bei dieser Gelegenheit über die Geringschätzung, die man dem ärzt-