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Im deutschen Reich · 1902-11-01 · Heft 11 (November 1902) · p. 625

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
8 (1902)
Issue
Heft 11 (November 1902)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1902-11-01
Page
625 (sequence 9)
Language
German
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UmjHau. 625 bäum aus und führte ihn auf „die geschäftlichen Instinkte seiner Rasse" zurück, die Ln dem Sehn eines ehemaligen badischen Musiklehrers sich doch noch zuletzt trotz seiner strengckristlichen Erziehung geregt haben sollten. Gerade die Franzosen, denen die Kulturvölker den Bahnbrecher einer gesunden Erziehung, den großen pädagogischen Altmeister Jean Jacques Rousseau verdanken, sollten sich aber darüber klar sein, daß nicht die Abstammung, nicht die Rasse, sondern die Erziehung den Menschen zu dem macht, was er wird, daß also mindestens in erster Reihe die Erziehung für seine guten oder schlechten Handlungen verantwortlich zu machen ist! Von den freisinnigen französischen Regierungekreisen erhoffen aber die in Frankreich lebenden Juden nicht nur für sich eine voruNh.ilslosere Beurteilung, sondern auch eine Unterstützung jener menschenfreundlichen Anregung, welche der nordamcrikanische Staatssekretär Hay „im Namen der Menschlichkeit" an die Signatarmächte des Berliner Vertrages zu Gunsten der unglücklichen Juden in Rumänien vor wenigen Wochen ergehen ließ. Von Bukarest aus hat man versucht, den schweren Vorwurf der unmenschlichen Vergewaltigung der dort lebenden Juden, mit der Behauptung abzuthun, daß es sich nur um die Vorenthaltung der politischen Rechte an fremde Eindringlinge handle. Zur Widerlegung dieser völlig unrichtigen Darstellung hat dieser Tage der Eentral-Ausschuß der Alliance isra^lite universelle an die französische und auch an die italienische Regierung eine Denkschrift in der Hoffnung gerichtet, eine Vermittelung beider Staaten zu Gunsten der bedrängten Glaubensgenossen in Rumänien zu erreichen. Es heißt in dieser Denkschrift: „Während zwanzig Jahren haben die rumänischen Israeliten gehofft, daß die Signatarmächte des Berliner Vertrages für die Durchführung der Bestimmungen des Artikels 44 durch Rumänien Sorge tragen würden. Nachdem diese Hoffnung geschwunden ist, sehen sie für sich Heil nur im Exil. Die amerikanische Republik, die ihnen eine so edle Gastfreundschaft gewährt, hat die Aufmerksamkeit der europäischen Regierungen auf die Verletzung des Berliner Vertrages gelenkt. Es ist, wie wir überzeugt sind, nicht unnütz, daß sie sich an Frankreich gewandt. Es wird Frankreich ewig zur Ehre gereichen, in jeder Epoche die Sache der unterdrückten und verfolgten Völker verthcidigt zu haben. Die französische Republik hat einen bedeutenden Antheil an den Beschlüssen des Berliner Kongrosses genommen, der die Emanzipation der Völker der Balkanbalbinsel gesichert hat; sie ist es gewesen, die sie vorgeschlagen und die Annahme der Vertragsbestimmungen. welche den rumänischen Juden die

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