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Im deutschen Reich · 1902-10-01 · Heft 10 (Oktober 1902) · p. 569

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
8 (1902)
Issue
Heft 10 (Oktober 1902)
Article
Berlin / Kanzow
Date
1902-10-01
Page
569 (sequence 1)
Language
German
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IRI
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Korrespondenzen. 569 Korrespondenzen. © Berlin, 20. Oktober. Der gegen den Herausgeber der „Staalsbürger-Ztg." Wilhelm Bruhn und den verantwortlichen Redakteur des genannten Blattes vi. Bötticher vor der Berliner Strafkammer verhandelte Prozeß, der nach mehrtägigen Verhandlungen am 11. d. Mts. mit der Derurtheilung der beiden Angeklagten abschloß, har für die Zerstörung des Ritualmordschwindels eine jo große Bedeutung, daß die stenographischen Niederschriften sicher in Buchform der Oeffentlichkeit zugängig gemacht werden. Einstweilen theilen wir hier zunächst die wichtigsten Stellen aus der Rede des Staatsanwalts Kanzow mit, durch welche die Schuldftagen in das bellste Licht gestellt wurden: „Das Beste, was der Mensch von Vater und Mutter mitbekommen kann, was er al§ fein höchstes Gut betrachtet, ist der gute Name. Daher kann jeder, welchen Glaubens er auch sei, verlangen, daß dieses sein höchstes Gut geschützt werde. In diesem Prozeß spielt die Phantasie eine große Rolle. Aber so werthvoll sie ist, so bedarf ste des Zügels und Zaumes, und wenn hier eine zügellose Phantasie dahin stürmt und. von einer gewissenlosen Presse noch geschürt, kritiklos weiterer Kreise sich bemächtigt, so entsteht dadurch eine große Gefahr. In diesem Prozeß hat die wüste Phantasie in unheimlicher Weise wüste Orgien gefeiert; man könnte sich beinahe in die Zeit der Heren Prozesse vcrsetzt wahnen: Wir haben gehört, daß in ganz Wcstpreußen zu jener Zeit eigentlich kein Jude unverdächtig blieb, wenn er sein Alibi am 11. März nicht klipp und klar Nachweisen konnte. Ein volles Judenversolgungsficber hatte Platz gegriffen: ein jeder wollte Judenspuren entdecken. Ein klassisches Beispiel dafür war der inzwischen zu schwerer Zuchthausstrafe verurtheilte Schreiber Orda in Königshütte, der keck behauptete, gesehen zu haben, wie der Ernst Winter hingeschlachtet worden sei, und ihatsächlich an dem Tage der Tödtung des Winters gar nicht in Könitz gewesen ist. ES soll nicht gesagt werden, daß die vielen Zeugen, die in dieser Sache ausgetreten sind, gegen ihre bessere Ueberzeugung gehandelt haben, vielmehr hat sich in ihren Köpfen ein Phanlastegebäude festgesetzt, so daß es dem

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