Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 8 (1902)
- Issue
- Heft 9 (September 1902)
- Article
- [Ohne Titel]
- Date
- 1902-09-01
- Page
- 521 (sequence 2)
- Language
- German
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Vereinsnachrichten. 521 Folgendes über die Mißerfolge, die er mit dem Schußapparat der Adlerwaffenfabrik in Zella (St. Blasien) erzielte: „Schweine wurden zwar sofort betäubt; hin und wieder ging das Abbluten reichlich langsam. Pferde stürzten sofort bewußtlos zusammen. An einem Stiere jedoch prallte der Bolzen ab, und Theile des Apparates flogen davon. Die mit einem neuen Apparat fortgesetzten Versuche führten zu dem Ergebmß, daß der Apparat sowohl in seiner Handhabe als auch in seiner Wirkung den Erwartungen nicht entsprach. Abgesehen davon, daß jeder Schuß 4 Pfennige kostet (das bedeutet allein für die Tödtung der Schweine jährlich 2000 Mark) stellten sich folgende Mängel heraus: Der Apparat erwärmt sich bei anhaltendem Gebrauch sehr stark in der Hand; das Schußrohr muß zu häufig gereinigt werden; die Pulverladung ist im Verhältniß zu der Größe des Geschosses (des Bolzens) zu klein und die Wirkung darum namentlich beim Großvieh (Stiere wurden nur wenig betäubt; ihnen mußten noch einige Hiebe mit der Axt versetzt werden) zu schwach; die Handhabe ist nicht ungefährlich." Der Kieler Schlachthofdirektor will nun andere Systeme auf ihre Brauchbarkeit untersuchen und später den Vorstand einladen, den Versuchen im Schlachthofe beizuwohnen. Hoffentlich überzeugt sich Herr Ruser inzwischen, daß die Schußmaske in keiner Form geeignet ist, Quälereien bei der Thiertödtung zu vermeiden, daß vielmehr das jüdische Schächtverfahren die dazu zumeist geeignete und rationellste Schlachtmethode ist. Dies zu beweisen, dürfte unbefangenen Fachmännern durchaus nicht schwer fallen und die damit verbundene Mühe sich sogar lohnen, da nach einer Mittheilung der „Deutsch-Sozrolen Blätter" vom 21. August eine Frau in Konstanz für eine Schrift über „Das Betäuben der Schlachtthiere mittelst blitzartig wirkender Betäubungs-Apparate" einen Preis von tausend Mark ausgesetzt hat. Der Tert der zwei bis drei Druckbogen umfaffenden Schrift muß bis zum 1. März 1903 druckfertig Herrn Gewerberath Dr. v. Schwartz zu Konstanz übersandt werden. Bei einer unparteiischen Prüfung der eingehenden Arbeiten dürfte der Preis dem zufallen, der unwiderleglich nachweist, daß kein Betäubungs-Apparat so „blitzartig" wirken kann, daß die Tödtung sich minder qualvoll als beim Schächten gestaltet. Hoffentlich regt diese Ueberzeugung tüchtige Vertheidiger der jüdischen Schlachtmethode dazu an, sich an der famosen Bewerbung zu betheiligen. In fast allen Fällen, welche von den Schächtgegnern benutzt werden, um Thierquälereien nachzuweisen, sind diese nicht aus das Schächten, sondern auf die Ungeschicklichkeit der Gehilfen bei dem Fesseln der Thiere zurückzuführen. So verhielt es sich bei einem von der Antisemitenpreffe