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Im deutschen Reich · 1902-08-01 · Heft 8 (August 1902) · p. 449

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
8 (1902)
Issue
Heft 8 (August 1902)
Article
Berlin
Date
1902-08-01
Page
449 (sequence 7)
Language
German
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.S\OiTClponticn3cn. 449 fern, wo sich an den Anhängern Bruhns und Pücklers der Spruch bewährt: lavit- Deus et dissipati sunt! Gegen den Grafen Pückler ist wegen seiner am 6. Juni d. I. in einer Volks-Versammlung zu Berlin öffentlich aufgestellten Behauptung, daß zu Hauptwyl in der Schweiz gegen ihn ein Vergiftungsoersuch unternommen sei, von den Rechtsanwälten Aehnelt und Hercher, als Vertreter der beiden Beleidigten, nämlich des Wirths des alleinigen Gasthauses in Hauptwyl, „Zum Löwen", Etter,und des Angestellten Dberhäusli, Prioatklage erhoben worden. Wegen Beleidigung mehrerer Personen, die ihrer eigenen Meinung nach in der antisemitischen Bewegung eine „hervorragende Rolle" spielen, hatte sich am 2. August der Redakteur M. A. Klausner vor der 4. Ferien-Strafkammer des Berliner Landgerichts I zu verantworten. Bekanntlich hatte die „Staatsbürger-Zeitung" eine Reihe von Gutachten veröffentlicht, welche über den Ritualmord abgegeben worden waren. Klausner hatte die Verfasser dieser Gutachten in der von ihm herausgegebenen „Israelitischen Wochenschrift" scharf kritisiert. Darauf stellten acht der Angegriffenen Strafantrag wegen Beleidigung. In der „Israelitischen Wochenschrift" vom 25. April nannte der Angeklagte die Namen der acht Strafantragsteller und knüpfte daran die Mittheilung, daß am 10. Mai Termin in dieser Sache anberaumt worden sei. Aus derselben Seite der Nummer aber befand sich folgende Mittheilung: „Im benachbarten Städtchen Trebbin hat der Prediger Disselhoff gegen 2oo ooo Mt. Kirchen- und andere Gelder unterschlagen und in liederlicher Weise verpraßt. Disselhoff war eine Säule des Antisemitismus. Aber so sind sie Alle, Alle." Die Strafantragsteller erblickten in der Gegenüberstellung der beiden Artikel einen Hinweis darauf, daß die Bemerkung „So sind sie Alle, Alle" sich auf sie beziehen sollte. Der Angeschuldigte behauptete dagegen, es liege lediglich ein Zufall bei der technischen Herstellung des Blattes vor. Wenn er seinen Gegnern etwas Unfreundliches sagen wolle, so thue er dies nicht auf Umwegen. Im Uebrigen wiffe er auch nicht, ob die Strafantragsteller als „Säulen" des Antisemitismus zu bezeichnen seien, er halte sie nicht dafür. Der Gerichtshof kam zu einem freisprechenden Erkenntniß, da ein Zusammenhang zwischen den beiden Artikeln nicht nachgewiesen sei. Auf dem Friedhofe der Synagogen - Gemeinde Adaß Jisroel wurde am 15. Juli d. I. das Vorstandsmitglied des Militär-Vereins „Deutsches Vaterland" Moritz Meyer, Ritter des Eisernen Kreuzes,

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