Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 8 (1902)
- Issue
- Heft 8 (August 1902)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1902-08-01
- Page
- 441 (sequence 11)
- Language
- German
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Umschau. 441 oder eines Verbrechens schuldig machen könne; noch weniger werden sie sich bemühen, einen jüdischen Gesetzesverletzer der verdienten Strafe zu entziehen oder wegen der Religionsgemeinschaft für ihn die Zuerkennung mildernder Umstande zu erstreben. Weit eher sind sie geneigt, ihm eine härtere Strafe zu gönnen, weil er sich nicht nur gegen das Gesetz, sondern auch gegen seine Glaubensgenoffen vergangen hat, die infolge der Sucht der Judenfeinde, eine nur in ihrer Phantasie bestehende Solidarität aller Inden als vorhanden hinzustellen, durch seine Schuld mitgeschädigt worden. Diesem Gefühl haben aber die Richter nicht Rechnung zu tragen; nicht in den Urtheilen, aber in den Strafabmeffungen scheint sich dennoch zuweilen etwas zu zeigen, was zu dieser hoffentlich irrigen Annahme verleitet. In einem „Die Lehre n des Prozesses Sanden" überschriebenen Leitartikel wand sich die „Staatsbürger-Zeitung" wie ein Wurm um diese auch auf ihren Anhang nicht ohne Eindruck gebliebenen Lehren herum: besonders schmerzlich schien sie die folgende Aeußerung der „Volkszeitung" berührt zu haben: „Daß ein unverfälscht christliches Kollegium auf der Anklagebank faß, mag dem frommen Zionswächterthum, welches unsere Sitten hüten zu müssen glaubt, ganz besonders schmerzlich sein. Wir aber constalleren nur, daß Tugend und Laster an coufessionelle Grenzen nicht gebunden sind." Dagegen wußte das Antisemitenblatt nichts Schlagenderes vorzulegen als „Die Hirschberg, Sommerfeld, Wolff, Leipziger, Löwy, die Panamagrößen Hertz, Arten, Reinach sind noch zu sehr in aller Erinnerung, als daß ein Sanden sie vergessen machen könnte." Ungeschickter konnte die „Staatsbürger-Zeitung" ihre Sache nicht vertreten denn thatsächlich haben die Juden gar keinen Grund, es zu bedauern, wenn Vergleiche zwischen der Sühne jener Verfehlungen und derjenigen gezogen werden, welche im Prozesse Sanden und dem Leipziger Bankprozessc für hinreichend gefunden wurde. In einem nichts weniger als judenfreundlichen Artikel „Directoire" kam am 26. Juli selbst die „Zukunft" zu dem Schluffe: „Es wäre anders gekommen, wenn die Mobilmachung gegen jüdische Bankdiebe gerufen hätte. Wolff und Sommerfeld waren doch Läppereien im Vergleich mit den neuesten Niederbrüchen; und welcher Lärm damals! Leipziger und Löwy Zuchthaus, der alte Wolff zehn Jahre Gefängniß. Jetzt ist kein einziger Sohn Adams auf der Strecke. Schachtelgesellschasten, nachweisbar falsche Bilanzen Lind Buchungen —: das lassen wir längst anderen machen, wie der alte Fontane sagte, der so erstaunt war, als ihm zum Siebenzigsten fast nur Jakobssöhne gratulierten. Eduard Sanden, der Gottesmann mit dem geistlichen Zug und den Nebengleisen für weltliche Schiebungen, ist der famose,