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Im deutschen Reich · 1902-08-01 · Heft 8 (August 1902) · p. 439

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
8 (1902)
Issue
Heft 8 (August 1902)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1902-08-01
Page
439 (sequence 9)
Language
German
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Umschau. 439 Opfern besonders zahlreiche Jüdinnen gehören, welche durch die bitterste Armuth und durch Liefe Unwissenheit den Schändlichen in das Garn getrieben werden. Die Rabbiner - Versammlung in Frankfurt a. M. hat darüber eingehende Verhandlungen gepflogen: > eilt von einem Redner dabei gemachter Vorschlag, das Nichtswürdige Treiben der Mädchenhändler dadurch zu bekämpfen, daß man die Hehler durch Geldmittel verhindert, dieses Treiben zu unterstützen, ist mit Recht fast einstimmig verworfen worden. Wenn die Pariser Konferenz zur Bekämpfung des Mädchenhandels die Wirkung haben wird, durch ein internationales Uebereinkommen jede Verleitung zur Prostitution unter schwere Strafe zu stellen und auch noch weiter gemeinsame Maßregeln zur Verhinderung dieses Mädchenhandels zu ermöglichen, wird dies von jüdischer Seite gewiß nicht nur freudig begrüßt, sondern es wird auch jede zu diesem Zwecke getroffene staatliche Maßregel von den Glaubensgenossen in allen betheiligten Ländern zweifellos mit größtem Eifer unterstützt werden. Die Juden hatten nirgends Grund, einem solchen Uebel gegenüber die Augen zu verschließen, haben sich vielmehr oft genug über dieses Uebel rückhaltlos öffentlich ausgesprochen und nur gegen Mißdeutung ihrer Aeußerungen gewehrt. Dem Wiener antisemitischen „Deutschen Volksblatte" hatte kürzlich die „Staatsbürgcr-Ztg." eine Zuschrift aus Warschau entnommen, wonach eine Studie des dortigen jüdischen Gelehrten, I>r. Karl Hertz, haarsträubende Ziffern über die sittliche Verderbtheit unter den Jüdinnen bieten sollte. Ferner sollte derselbe Dr. Hertz in einem polnischen Blatte einen Artikel verfaßt haben, in welchem er auf den demoralisierenden Einfluß der jüdischen Schuljugend auf christliche Mitschüler hingewiesen hätte. Darauf ging dem Autisenntenblatt ans Marienbad unter Hinweis auf §11 des Preßgesetzes die schriftliche Aufforderung zu, an derselben Stelle, an der in Nr. 261 der „Staatsbürger-Zeitung" jener Artikel unter der Ueberschrift: „Ein jüdischer Antisemit" gestanden, Folgendes zu veröffentlichen: .Es ist unwahr, daß die von mir veröffentlichte Studie über die Prostitution unter den Jüdinnen ziffermüßig den Nachweis über eine große moralische und sittliche Verderbtheit unter den Jüdinnen bringt. Mein Aussatz beweist nur die Nothwendigkeit eines Schutzes für die durch ihre Nothlage und häufig auffallende Schönheit den Gefahren der Versuchung zur Prostitution besonders ausgesetzten armen jüdischen Mädchen. Es ist unwahr, daß ich in einem polnischen Blatte einen Artikel veröffentlichte, worin der demoralisierende Einfluß der jüdischen Schuljugend auf die christlichen Kollegen nachgewiesen

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