Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 8 (1902)
- Issue
- Heft 8 (August 1902)
- Article
- Die Gesammtorganisation der deutschen Juden
- Date
- 1902-08-01
- Page
- 431 (sequence 11)
- Language
- German
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Umschau. 431 die noch unschlüssigen und dissentierenden Gemeinden neck einmal ausgerufen werden, bald ihre prinzipielle Zustimmung zu der Idee der GesammtorganisaLion zu erklären. Wiederholt muß betont werden: die Organisation kann nur zu Stande kommen, wenn die Mehrheit aller deutschen Gemeinden ihren Anschluß vollzogen haben wird; nur dann wird ihr die Bedeutung zukommen und die Beachtung seitens der Behörden zu Theil werden, welche sie nach der Auffasiung der Urheber der Bewegung beanspruchen muß. Möge die Idee nicht wieder dem unseligen Jndifferentismus, der schon so vieles Gute im Keime erstickt hat, zum Opfer fallen! An der deutschen Judenheit ist es, dafür zu sorgen, daß die Organisation sich zn einer würdigen Gesammtvertretung gestalte! Mögen diese Worte kräftigen Wiederhall finden in den Herzen aller deutschen Juden, möge es diesen beschieden sein, das ersehnte Ziel zu erreichen! Aber nicht blos auf die deutschen Juden, nein, auf das gesummte deutsche Bolk wird die Schaffung einer Gesammtorganisation eine gute Wirkung ausüben. Darum, ihr Männer in Israel: Vereinigt euch und verkündet allem Volke, was die Juden in Deutschland sind und was sie sein und bleiben wollen: Deutsche und Juden aus voller Ueberzeugnng und in unwandelbarer Treue! <0% Umschau. innere Frieden großer Staaten hängt wesentlich davon ab, daß die Rechte aller Minderheiten der Bevölkerung geachtet werden, daß für die Rechtspflege und Verwaltung ein Unterschied zwischen den Angehörigen der Mehrheit und den der Minderheiten nicht vorhanden ist. Nur der Staat kann gedeihen, in dem alle Staatsbürger gleiche Pflichten zu erfüllen, aber auch gleiche Rechte zn genießen haben. Wo dies nicht, oder nicht in ausreichender Weise der Fall ist, muß sich die Zahl der Unzufriedenen mehren. Es wird aber auch nicht ausbleiben, daß für dre, die sich durch Ausnahmegesetze entrechtet oder durch nachtheilige Berwaltungsgrundsätze gekränkt fühlen, selbst dann ein gewisses Mitgefühl rege wird, wenn zwischen den Betroffenen keine andere Verbindung besteht als die Leidensgenossenschaft. So konnte es nicht ausbleiben, daß die jüdische Bevölkerung Deutschlands, deren Gleichberechtigung