Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 8 (1902)
- Issue
- Heft 8 (August 1902)
- Article
- Das Endurtheil in der Konitz-Affaire
- Date
- 1902-08-01
- Page
- 420 (sequence 12)
- Language
- German
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420 Im deutschen Reich. Die Aussagen des Düring und des Przvworski sind, wie in dem Bescheide des Ersten Staatsanwalts ausgeführt worden ist, wegen ihrer Unbestimmtheit nicht geeignet, Jsraelski zu verdächtigen. Eine Widerlegung dieser Ausführungen hat Antragsteller nicht versucht. Hiernach sind die gegen Adolf und Moritz Lewy vorgebrachten Verdachtsgründe schon an sich nicht beweiskräftig, um den Verdacht der Thäterjchaft oder auch nur den Verdacht der Anstiftung, Beihilfe oder Begünstigung zu begründen. Der Verdacht der Thäterschaft oder Beihilfe muß sogar aus folgendem Grunde für widerlegt erachtet werden: Der Tod des Ernst Winter erfolgte, wie aus dem Gutachten hervorgeht, am I I. März 1900 innerhalb der ersten sechs Stunden nach der um etwa I Uhr eingenommenen Mittagsmahlzeit. Adolf, Moritz und Hugo Lewv haben sich nun über ihr Thun und Treiben während der ausschlaggebenden Stunden in überzeugender Weise ausgewiesen, und cs ist danach ihre Betheiligung als Thäter oder Gehilfen an der Tödtung des Ernst Winter für ausgeschlossen zu erachten. Bezüglich dieses Entlastungsbeweises wird auf den Bescheid des Ersten Staatsanwalts Bezug genommen. 4, Verdächtige Aeutzerurigerr von Juden nach dem Morde. Zu I und 2. Hinsichtlich der Aeußerungen. die die Schneiderin Auguste Katzke gehört haben will, und hinsichtlich der Auösaae der Rosine Svmanowski wird lediglich den bezeichneten Bescheiden des Ersten Staatsanwalts und des Oberstaatsanwalts beigetreten. Die daselbst vorgebrachten Gründe und Erwägungen lassen über die Belanglosigkeit des Bekundeten keinen Zweifel. Der Antragsteller hat sich auch bei diesen Punkten lediglich darauf beschränkt, die betreffenden Thatsachen zu wiederholen, ohne auf die in den Bescheiden hervorgehobenen Bedenken und Gegengründe einzugehen. Zu 3. Die 69 Jahre alte Elise Koch hat bei ihrer Vernehmung am 5. März 1901 allerdings bekundet, die fragliche Aeußerung: ,Schade nur, daß sie den Kopf so schnell gefunden haben" am 26. Juni 1900 gehört zu haben. Ist es schon auffallend, daß sie das Gehörte, wenn es von Wichtigkeit gewesen wäre, so spät zur Anzeige brachte, so muß das größte Bedenken dagegen obwalten, daß die Zeugin von ihrem entfernten Standpunkt, hinter dem Zaune, den Wortlaut der Aeußerung auch richtig verstanden hat.