Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 8 (1902)
- Issue
- Heft 8 (August 1902)
- Article
- Das Endurtheil in der Konitz-Affaire
- Date
- 1902-08-01
- Page
- 409 (sequence 1)
- Language
- German
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UTifi Zeirschvifr des Kksirslserkills kuischer Btaa^Mrgrr jü'öii^ii Staukill Trschrini xwölfmal im Llahrr. VIII. Zayrg. Berlin, August 1902- "glr. 8. Aas Kndurlfieil in der Konih-Affaire. Oberlandesgericht in Marixnwcrder hat nun auch die i?" Beschwerde des Bauunternehmers Winter in Prechlau über die Abweisung seiner Strafanzeige gegen eine Anzahl Bewohner von Könitz und Umgegend wegen Ermordung seines Sohnes zurückgewiesen. Damit ist der Instanzenweg erschöpft. Die „Antis. Korr." dringt jetzt den Wortlaut des Beschlusses. Besonders bemerkenswert!) ist die Urtheilsbegründung, in der es heißt: „Der Antrag ist in der vorgeschriebenen Form und Frist angebracht (§ 170 St.-P.-O.). Erfolg konnte er jedoch nicht haben. Er stellt im Wesentlichen nur diejenigen Verdachtsgründe zusammen, welche gegen den Beschuldigten irgendwie verwerthet werden können, ohne die dem Antragsteller durck die eingehenden Bescheide des Ersten Staatsanwalts zu Könitz und des Oberstaatsanwalts zu Marienwerder bekannt gegebenen Thatsachen zu berücksichtigen, welche geeignet erscheinen, die angeblichen Nerdachtsgründe zu entkräften. 1. Allgemeine Verdachtsgründe gegen Adolf und Moritz Lewy. Die Aerzte, Medizinalrath Dr. Müller, Dr. v. Lukowicz mh I)r* Bleske haben sich, insbesondere Dr. Müller und Dr. Bleske in