Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 8 (1902)
- Issue
- Heft 6-7 (Juni 1902)
- Article
- Berlin
- Date
- 1902-06-01
- Page
- 370 (sequence 5)
- Language
- German
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370 Im deutschen Reich. generatton" die Antisemiten Kapital schlagen würden. Die Thatsache, daß dic Zahl der geisteskranken Juden in Preußen größer als die der Christen ist, hätte nicht ohne den Hinweis darauf erwähnt werden dürfen, daß die meisten Juden auf Erwerbszweige angewiesen sind, welche die Nerven besonders angreifen, daß ferner unter Zuhilfenahme der Berufsstatistik z. B. bei dem Vergleich der Zahl der geisteskranken jüdischen Kaufleute, Aerzte, Rechtsanwälte u. s. w. mit derjenigen ihrer geisteskranken christlichen Berufsgenoffen die Juden zweifellos günstig dastehen! Der ans der Haft wieder entlassene „Erfinder" Ganswindt hat noch von Moabit aus an den Minister des Innern ein langes Schreiben gerichtet, aus welchem das „Berliner Tageblatt" folgende Zeilen mittheilt: „Herr Minister! Sie wissen, ich bin Antisemit, aber Sie wissen noch nicht, wem ich die ungerechte Verfolgung verdanke. Es sind ihrer Drei: 1. mein Bruder Joseph, 2. das Berliner Tageblatt und 3. der Schöneberger Kriminalkommissar Richard Rucks. Der letztgenannte hat sich durch Geld von den beiden Anderen bestechen und zu meiner Verfolgung aufhetzen lassen." — Der Minister sandte das Schreiben an den Schöneberger Polizeipräsidenten Hamwacher, welcher es dem Kommissar Rucks zur Aeußerung vorlegen ließ. Die Aeußerung des bewährten Beamten hat den Polizeipräsidenten Hammacher veranlaßt, gegen Ganswindt Strafantrag zu stellen. Der ehemalige antisemitische Reichstagsabgeordnete Hans Leuß wurde kürzlich aus Berlin und den Vororten definitiv aus ge wiesen. Leuß ist im Jahre 1894 anläßlich des -in dem Dr Schnutz'schen Ehescheidungsprozeß geleisteten Meineides zu drei Jahren und wegen Anstiftung der Frau I)r. Schnutz zum Meineide noch zu drei Monaten Zuchthaus verurtheilt worden. Nach seiner Entlassung aus der Strafhaft hielt sich Leuß zunächst in Bremen, demnächst aber in einigen Berliner Vororten, zuletzt in Deutsch-Wilmersdorf auf, wo er sich literarisch beschäftigte. Im vorigen Jahre ließ der Amtsvorstehcr von Wilmersdorf die Ausweisungsverfügung ergehen. Hiergegen beschritt Leuß die. Klage beim Oberverwaltungsgericht und machte geltend, daß das vom Polizeipräsidenten für seine Ausweisung angezogene Gesetz auf die ihm zur Last fallende That, die nicht unedlen Motiven entsprungen, nicht anwendbar sei. Auch könne nicht davon die Rede sein, daß er als ein in sittlicher Beziehung gefährlicher Mensch anzusehen sei. Es wurde auf Abweisung der Klage erkannt, da nicht anerkannt werden könne, daß für