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Im deutschen Reich · 1902-06-01 · Heft 6-7 (Juni 1902) · p. 313

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
8 (1902)
Issue
Heft 6-7 (Juni 1902)
Article
Das Toleranz-Gesetz
Date
1902-06-01
Page
313 (sequence 1)
Language
German
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Zeitschrift CV er 6es Lkütrülömigs Kutscher Asststckger jükfches Etrsbeus. Dr scheint fwölfmal im Zshrr. VLLl. AcrHr'g. Berlin. Juni und Juli 1902. "glr. 6/7. Aas Toleranz-Keseh. ^Wenn irgend ein Bcstandtheil des deutschen Volkes Grund hat, vaüI ein Gesetz zu erstreben, welches die Religionsfreiheit verbürgt, so ist es der jüdische, der zwar nur ein Hundertstel der Gesummtbevölkerung bildet, aber täglich die religiösen Bedrängnisse einer Minderheit am eigenen Leibe empfindet. Die deutschen Bürger jüdischen Glaubens konnten es deshalb nur freudig begrüßen, daß eine andere, einflußreichere Minderheit in Deutschland sich zu dem Entschluß aufraffte, einen größern und bessern Schuh der Religionsfreiheit anzuregen, bei dem zunächst wohl nur eine Verbesserung der Verhältniffe für die Bekenner der katholischen Religion iu's Auge gefaßt war, aber auch für die Gcwiffensfreiheit Andersgläubiger etwas geschehen mußte. Noch ist es unbekannt, wie sich der Bundesraih schließlich zu dem Gesetzentwürfe stellen wird, der am 5. Juni d. I. in dritter Lesung bei namentlicher Abstimmung vom deutschen Reichstage mit 163 gegen 60 Stimmen Annahme gefunden hat, gegen den sich aber im Bundesrathe bereits gewichtige Stimmen, u. a. die der sächsischen Regierung, erhoben haben. Das Scheitern

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