Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 8 (1902)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1902)
- Article
- Das Sonderrecht der gemeinen Judenschaft zu Fürth und in dessen Amt im achtzehnten Jahrhundert [Rezension]
- Date
- 1902-05-01
- Page
- 308 (sequence 2)
- Language
- German
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Hm deutschen Reich. 308 ihnen, als Meister zugelassen. Gewohnheitsrechtlich besaßen die Fürther außerdem „das Recht zu gewerbsmäßiger Thätigkeit in der Gesundheitspflege und im Heilwesen" (Neuburger, S. 14). — Möge es dem Verfasser vergönnt sein, seine schöne Schrift durch Bearbeitung des Civil- und Strafrechts der Fürther Juden zu Ende zu führen! Er wird sich dann sowohl um die Geschichte unserer Glaubensgemeinschaft wie um die seiner schönen fränkischen Heimath und um die deutsche Rechtsgeschichte verdient gemacht haben. Nützlich wäre es auch, wenn Neubürger bei dieser oder einer anderen Gelegenheit das für das - Recht der Fürther Judenschaft maßgebende Reglement vom 2. März 1719 neu veröffentlichte, in dessen bisheriger Ausgabe er mehrere sinnentstellende Drucksehler nachweist. 0. (4. Alfred Kirchhofs: -Was ist nationale Vortrag, gehalten in der Sitzung des Thür.-Sächsischen Vereins für Erdkunde zu Halle a. S. am 26. Februar 1902. Halle a. S. 44 S. Es giebt wenige Begriffe, die an solcher Unsicherheit und Verschwommenheit leiden, wie „Volk" und „Nation". Für die Gemeinsamkeit der Abstammung und die Zusammengehörigkeit im Staatsverbande haben wir nur das eine Wort „Volk". Die alten Sprachen hielten das scharf auseinander. Die Griechen nannten das eine libor, das andere ebenso die Römer jenes natio, dieses populus. Wir nennen die Schweizer ein Volk, obgleich sie verschiedener Abstammung und Sprache sind, weil sie in einem Staatsverbande leben, und nennen auch die Polen ein Volk, obgleich sie nichts als die Sprache gemeinsam haben. Daß wir das Wort Volk auch von einem Theile der Gesammtheit gebrauchen, von dem die mit Bildung und Besitz Gesegneten sich sondern zu dürfen glauben, sei nur beiläufig erwähnt Neben diesem vielgestaltigen Begriffe des Volkes geht der der Nation nebenher, keineswegs sich mit jenem deckend, aber auch nicht.sich völlig ausschließend. Historiker und Philosophen haben sich mit mehr oder weniger Glück bemüht, die beiden Begriffe in eine feste Definition zu fassen. Die Frage: Was ist eine Nation, was ist national? geht uns Juden besonders nahe an. Als im Jahre 1879 die antisemitische Bewegung in Deutschland, zumal in Berlin, einsetzte, als wir mit Hohn überschüttet und für alle Schäden des öffentlichen Lebens verantwortlich gemacht wurden, da war es uns besonders schmerzlich, daß uns nicht nur von elenden Skribenten und Agitatoren, sondern von Männern der Wissenschaft, die Zugehörigkeit zur deutschen Nation bestritten wurde. Es war ja noch kein Jahrzehnt vergangen, seitdem jüdische Männer an der Seite ihrer christlichen Landsgenossen auf den