Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 8 (1902)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1902)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1902-05-01
- Page
- 275 (sequence 5)
- Language
- German
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Umschau. 275 rumänischen Staate Gesetze erlassen werden, welche ein Faustschlag gegen die Civilisation und das Völkerrecht sind, ist von der europäischen Presse ziemlich offenkundig gemacht worden. Deshalb setzen die rumänischen Staatsleiter jetzt alle Hebel in Bewegung, um ihre gesetzgeberischen Leistungen in einem milden Lichte erscheinen zu lassen, die Auswanderung der jüdischen Handwerkerzu hemmen, insbesondere aber auch die traurigen Folgen ihrer Intoleranz für die mißlichen staatöwirthschaftlichen Verhältnisse ihres Landes zu beseitigen. Als seinerZeit von dem mächtigen deutschen Reich Hülfe für die rumänischen Juden im Namen der Menschlichkeit und Gerechtigkeit erbeten wurde, antwortete der Vater des heutigen Neichökanzlers, der damalige Staatskanzler von Bülow, den jüdischen Gesandten: „Toleranz ist ein unrichtiges Wort, meine Herren; nicht Duldung, sondern ungehinderte Ausübung Ihrer Rechte werden wir auf dem Kongreß für Ihre Glaubensgenoffen fordern!" Fürst Bismarck trat dann auch thatsächlich auf dem Berliner Kongreß lebhaft für die Gleichberechtigung der Juden in Rumänien ein, wie er auch vorher schon die dortigen Judenverfolgungen in diplomatischen Noten mißbilligt hatte. Daß der Staat, der im Berliner Vertrage die Aufnahme in die Völkerrechtsgemeinschaft nur durch die Emanzipation der Juden erlangt hatte, diese illusorisch machen würde, indem er den Juden die Gleichberechtigung als „Nichtrumänen", als „Fremden" vorenthielt, hat der große Staatsmann nicht veransgeseben. Treffend sagt die „Boss. Ztg.": „Es thnt noch, die Aufmerksamkeit der Völker auf diese halbasiatische Mißwirtbschast zu lenken. Inwieweit Graf Bülow, der heutige Reichskanzler, augenblicklich über diese Dinge eine ebenso offene Sprache führen wird, wie es sein Vater und Fürst Bismarck gethan, steht dahin; daß er sie ebenso beurtheilt, kann keinem Zweifel unterliegen. Und vielleicht ist der Tag nicht mehr fern, wo die Großmächte ernstlich in Bukarest die Durchführung des Berliner Vertrages verlangen und keine Bank, selbst wenn sie es wollte, mehr wagen darf, dem überschuldeten Rumänien Geld vorzustrecken, ehe es seine Gesetzgebung den Geboten des Völkerrechts und der Menschlichkeit angepaßt hat." Es mag im Allgemeinen richtig sein, daß kein Staat das Recht hat, sich in innere Verwaltungsftagen eines anderen Reiches zu mischen, aber die Gebote der Menschlichkeit und des Völkerrechts sind international, und die Verhöhnung des Berliner Vertrages braucht sich Deutschland nicht gefallen zu lassen. Kein Staat kann in einer Zeit, die im Zeichen des Verkehrs steht, seine Eigenthümlichkeiten durch eine chinesische Mauer schützen, seine einem Rechtsbruch gleichkommenden Maßnahmen durch die von den Antisemiten so oft schändlich miß-