Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 8 (1902)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1902)
- Article
- Der Stand des Antisemitismus im Reiche
- Date
- 1902-05-01
- Page
- 259 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Der Stand des Antisemitismus im Reiche. 259 wird nur die Thatsache besprochen und bekannt werden, daß wir in erster Linie in einem Rechtsstaate mit bürgerlicher Gleichberechtigung leben, und daß erst dann, wenn die Religion in Frage kommt, unbeschadet dieses Rechts, als Staatsreligion die christliche zu gelten hat. Und ohne Gehässigkeit, aber mit Nachdruck, zur Auf. klärung der Geister, muß wiederholt werden: Deutschland ist ein Rechtsstaat. Der christlichen Majorität schulden wir Achtung für die hieraus sich ergebenden notwendigen Folgen; für die Minorität aber müssen wir in Anspruch nehmen, daß die uns freiwillig von den Vätern der jetzigen Generation gewährten Rechte, welche wir, durch die Betheiligung auf den Schlachtfeldern für das Vaterland, nunmehr erworben haben, auch ausgeübt werden. Jeder einzelne hat die Pflicht zu verhüten, daß der Rechtsstaat Schaden leide, und obigen „Grundsatz" mündlich oder schriftlich, vorbeugend zu verbreiten, die Leitsätze zur Belehrung zu verteilen und; bei Zurücksetzungen mu Würde und Selbstachtung Beschwerde zu führen denn, noch leben wir in einem Rechtsstaats. Justus. -2K