Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 8 (1902)
- Issue
- Heft 4 (April 1902)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1902-04-01
- Page
- 237 (sequence 13)
- Language
- German
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Korrespondenzen. 237 wanderuugspässen für die in Rumänien an der Ausübung ihres Handwerkes gehinderten Juden Zu wenden. Dann würde sich das Trauerspiel wiederholen, welches in Spanien im Jahre 1492 durch die Austreibung von hunderttausenden von Juden der Welt geboten wurde, ein Frevel, der nicht ungesühnt geblieben ist. Die Schätze der neuentdcckten Welt haben den politischen und wirthschaftlichen Niedergang eines Landes nicht hindern können, aus dem schmähliche Habsucht und blinder Fanatismus zahllose unschuldige Menschen in's Elend trieben. Genau so wird es dem rumänischen Staate gehen, wenn seine leitenden Staatsmänner nicht dem ungestümen Drängen der antisemitischen Parteiführer Einhalt thun, „denn gebüßt wird unter der Sonne jede That der verblendeten Wuth!" A. L. Korrespondenzen. Berlin, 15. April. Das hiesige Schöffengericht hatte sich am 3. d. M. mit Zwei Nachspielen zur Koniher-Afsaire zu beschäftigen. In dem einen Falle handelte es sich um eine Privatklage des Herrn l>r. Hirsch Hildesheimer gegen den Verleger der „Staatsbürger-Ztg." Herrn Wilhelm Bruhn. Die Klage richtete sich ursprünglich in erster Neide auch gegen den früheren verantwortlichen Redakteur der Zeitung, Böckler, ist aber gegen diesen fallen gelassen, da er im Auslande weilt. In einem Artikel der ^Staatsbürger-Ztg." war der Privatkläger belchuldigt worden, gewissermaßen die Eentralstelle für alle in Könitz in die Erscheinung tretenden Machenschaften zur Irreführung der Justiz zu sein. Herr Bruhn bestritt, irgendwie für die Veröffentlichung des Artikels verantwortlich zu sein, wogegen der Pn'vatkläger behauptete, daß der Artikel unter ausdrücklicher Billigung seitens des Angeklagten erschienen sei. Er berief sich in dieser Beziehung auf das Zeugniß deö jetzt in Wien weilenden Redakteurs Böckler, den der Gerichlshof kommissarisch in Wien vernehmen zu lassen beschloß. — Tie zweite Privatklage, die von dem Lehrer Weiche! in Könitz und dessen Ehefrau aueging, richtete sich gegen den Privat-Detekriv Gustav George und den Chefredakteur der „Berliner Morgcnpost", Gottl. Mever. George, der wiederholt, zuletzt wegen Eigenthumsvergehens vorbestraft ist, hat die Unterlagen zu einem Artikel gegeben, den die „Derl.