Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 8 (1902)
- Issue
- Heft 4 (April 1902)
- Article
- Rechtsschutzbericht
- Date
- 1902-04-01
- Page
- 220 (sequence 21)
- Language
- German
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2üO Im deutschen Reich. Kronen zu versichern. Die Frau glaubte, das Kind solle ihr für mehrere Lausend Kronen abgekauft werden. So traurig übrigens der Fall Könitz ist, so hat sich doch aus allen diesen Herentänzen heraus wieder bewährt, daß das Wort „Recht muß Recht bleiben" keine bloße Phrase ist. Nei dem Wirrwarr, welcher noch vor Kurzem in der Kouitzer Affaire herrschte, konnte man es für unmöglich halten, daß eine positive Aufklärung in der Sache überhaupt jemals erreicht werden würde. Diese Aufklärung ist, wie wir dankbar anerkennen müssen, schließlich doch erreicht. Wie Sie wohl schon gehört haben, ist das Gutachten des Danziger Medieinalkellegiums durch das Obergutachten der hiesigen wissenschaftlichen Deputation für das Medieiualwesen vollinhaltlich bestätigt worden. Es steht hiernach für ewige Zeiten fest: Winter hat den Erstickungstod bei Ausübung der Unzucht erlitten. Dem Märchen vom Blutmord ist im Falle Winter für ewige Zeiten der Beden genommen. Damit ist der Fall Winter für uns erledigt, zumal erst kürzlich der berühmte Krimiualiujpektor Braun unter seinem Zeugeueide erklärt hat, es sei lediglich aus die antisemitischen Treibereien, und zwar insbesondere der „Staatsbürger Ztg.", zurückzusühren, daß der Mörder des Winter nicht entdeckt worden sei. Erfreulich ist das Bild nicht, das ich Ihnen hier aufgerollt habe. Aber, m. H., wir müssen lernen, ohne alle Rervosität der Wahrheit ins Auge zu sehen, wenn wir unsere Mission erfüllen, wenn wir den uns gestellten Kulturaufgaben genügen wollen. M. H.! Eine Hauptaufgabe unseres Vereins — das willich zum Schluß betonen — besteht gerade darin, dafür zu sorgen, daß wir im Kampfe ums Recht unberechtigte Erbitterung in uns nicht auskommen lassen. Wir dürfen den Antisemitismus nicht mit dem entschthnm identiftciren. Wir Lassen uns von antisemitischen Raufbolden unser Teutschthum nicht nehmen, mit dem wir verwachsen sind, in dein wir mit allen Fasern unseres Herzen wurzeln. Beim Durcharbeitcn der vielen Akten, die ich ans Anlaß des Rechtsschutzberichtes wieder vornehmen mußte, fiel mir ein Vorgang aus dem Leben unseres hochverehrten Glaubensgenossen Ludwig Bamberger ein. Es war im Jahre 1862. Bamberger, der seit dem Jahre die Schmerzen der Verbannung durchkostet hatte, der gerade damals einen Besuch seiner Mutter hatte aufgebcn müssen, weil die Mittel, die zur Erreichung dieses Zweckes aufgcwendet werden mußten, mit seiner Aussaffung von der Würde des Verbannten nicht vereinbar waren, war am Wallensee mit zahlreichen Verbannten zusammengetroffen, um der Enthüllung eines Denkmals bcizuwohnen,