Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 8 (1902)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1902)
- Article
- Schweinfurt
- Date
- 1902-02-01
- Page
- 109 (sequence 2)
- Language
- German
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Korrespondenzen. 109 klagt war der Bäckermeister Johann Schmidt von^Nordheim am Rhein, dem zur Last gelegt wurde, anfangs August 1901 öffentlich verbreitet zu haben, daß der Metzger Aron Baum vor mehreren Jahren Fleisch besudelt habe. In dieser Behauptung, durch welche Baum geschäftlich erheblich geschädigt worden ist. wurde eine falsche Anschuldigung erblickt, und außerdem erhob der Metzger Baum Nebenklage wegen verleumderischer Beleidigung. Schmidt will nach seiner Amsage vor 5--6 Jahren eines Abends beim Eintritt in dae Schlachthaus des Baum gesehen haben, wie dieser das Hiuteltvoit eines fri'ch geschlachteten Stuck Viehes verunreinigt habe. Bezüglich des Viebstückes behauptet Schmidt, daß es auf Querhölzern oder dergleichen gelegen habe. Der Angeklagte fuhrt einige Z imck an, welchen er die Sache damals schon erzählt haben will; diese stellen es jedoch in Abrede. Aus dem weiteren Verlauf der Ver. Handlungen geht hervor, daß der Angeklagte auch nach dem behaupteten Vorgang Fleisch von Baum bezogen hat, bis im Jahre 1898 der Angeklagte Schmidt eine Kuh gegen ein Pferd von dem Metzger Baum eintauschen wollte. Dieser Tausch soll erst nach längerem Streit zu Stande gekommen sein und den Angeklagten nicht befriedigt haben, weshalb dieser gegen Baum etwas gehässig geworden sei. daun von der Redaktion der „N. B. Ldsztg." die bekannte Broschüre in Umlauf gesetzt wurde, verbreitete Schmidt obige Angaben. Das Gerücht kam rasch in der ganzen Gegend in Umlauf, und in kurzer Zeit war das Geschäft des Metzgers ruiniert. Eures Tages ging nun der Angeklagte am Hause Baum's vorüber und wurde vom letzteren wegen des gegen ihn ausgestrcuten Gerüchts zur Rede gestellt. Nach den Eidesaussagen Baum's und deff n Ehefrau und Tochter hat dann Schmidt u. A. gerufen: „Ich hab's über die Pforte gesehen." Nach dem Augcuscheinprotokoll ist aber ein Blick in's Schlachthaus über die Pforte niäck möglich. Als das Geschäft Baum's immer merklicher nachließ, nahm sich der Basaltwerksbesitzer Stein in Noidheim der Sache an und erstrebte eine friedliche Einigung Zwischen Baum und Schmidt. Diese kam denn auch zu Stande, und Schmidt Unterzeichnete drei Erklärungen. Schmidt bedauerte in einer dieser Erklärungen auf's Tiefste die aus Rache gegen Baum erhobene Beschuldigung und nahm diese als unwahr zurück. Schmidt verpflichtete sich auch noch zur Tragung der Kosten. Aus den Aussagen des Metzgers Baum sowie dessen Ehefrau und Tochter geht hervor, daß Schmidt nie im Schlachthause Baum's gewesen ist, und daß in demselben die Schlachtthiere in eine Rinne und nicht auf Querhölzer gelegt werden. Letzteres bezeugt auch Fleischbeschauer Affmann