Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 8 (1902)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1902)
- Article
- Ritualmord und Eid
- Date
- 1902-02-01
- Page
- 78 (sequence 1)
- Language
- German
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78 Im deutschen Reich. ZUtualmord und Kid. B^u den ReichStags-Abgeordneicn Steuermann von Sonnenberg in Groß-Lichterfelde hat unser geschätztes Vereinsmitglied, Rabbiner Dr. Wilhelm Münz in Gleiwitz, folgendes Schreiben gerichtet: „Herr Abgeordneter! In Ihrer Rcichstagsrede zum Reichshauohalts-Etat für 1902 haben Sie den Konitzer Mord berührt und haben vor den Vertretern der Nation die Worte Nitualmord und Blutmord ausgesprochen. In derselben Rede haben Sie auch auf das Urtheil des Amtsgerichts zu Darmstadt hingewiesen, kraft dessen das Zeugniß eines Angehörigen der mosaischen Religion besonders werthvoll sei, da die Angehörigen dieser Religion nach den Erfahrungen der Gerichte es mit dem Eide durchgängig sehr genau nehmen. Sie suchen diese Ausführungen des Amtsgerichts zu bemängeln. Sie werden aber selbst bei näherer Betrachtung zugeben müssen, daß die gesummte religiöse Litteratuv und alle Moral-Codices der Juden, daß ferner die von den Juden seit Jahrtausenden innegehaltene religiöse und ethische Geistesrichtung das Urtheil des Amtsgerichts — selbstverständlich ganz unbeschadet dem Vollwertbe und der Integrität des Eides der Angehörigen der christlichen Religion — vollauf bestätigen. Von den alttestamentlichen Schriften bis zur Gegenwart herab sind alle religiös-litterarischen Denkmäler der Juden von tiefer Ehrfurcht und erhabener Scheu vor der Weihe und der Heiligkeit des Eides erfüllt. Der Jude sieht sich im Eide in unmittelbare Beziehung zu Gott gesetzt, den er als den allwissenden Richter anruft; er fühlt beim Eide mit ernstem Beben den Hauch der Göttlichkeit und den Flügelschlag der Ewigkeit an sich vorübcrziehen. Schon in dem mosaischen Zehngebot ist die feste, unerschütterliche, granitne Grundlage für die Heiligkeit des Eides gelegt. „Du sollst den Namen des Herrn, deines Gottes, nicht aussprechen zum Falschen." (2. Moses 20.)