Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 8 (1902)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1902)
- Article
- Strehlen i. Schles.
- Date
- 1902-01-01
- Page
- 41 (sequence 2)
- Language
- German
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Korrespondenzen. 41 geblich sott am Sonnabend, den 14. d. M., in der Dunt'elstunde ein Kind unter gemachten Versprechungen in das Synagogengrundstück gelockt worden sein. Wer uns hierüber Aufklärung bringt und den Anstifter hierzu so bezeichnet, daß derselbe zur Verantwortung gezogen werden kann, erhält 300 Mark Belohnung. Strehlen, den 20. Dezember 1901. Die Polizeiverwaltung. Neumann". Antisemitische Blätter bezeichneten diese Angelegenheit sofort als „eine höchst sonderbare" und erklärten die Frage als wohlberechtigt: „Was ist da wieder vorgegangen?" Voraussichtlich dürfte aber diese Frage von ganz anderer Seite als sehr berechtigt bezeichnet werden, da das „Strehlcner Kreis« und Stadtblatt" vom 1. Januar folgende amtliche Bekanntmachung enthält: „Zu den Vorgängen, die sich angeblich am 14. d. Mts. im hiesigen SynagogeN'Grundstück zugctragen haben jetten, theilen wir mit: Die Angaben der Mutter, sowie der bctheiligten Kinder haben sich als völlig widersprechend und haltlos, die hieraus gefolgerten Gerüchte als unbegründet erwiesen, sodasi die zuständigen Behörden keine Veranlassung gefunden haben, die Sache aufzunehmen. Trotz Aussetzung einer namhaften Belohnung hat sich bisher niemand gefundcn, der zur Aufklärung irgend etwas bcizutrageu vermochte. Zur Widerlegung der Gerückte, welche zu einer ungerechtfertigten Beunruhigung der Bewohner geführt haben, geben wir nachstehend den zu Grunde liegenden Sachverhalt: Mittwoch, den 1>>. d. Mts. erstattete uns die Keffelbeizerfrau Poller die Anzeige, daß am Sonnabend, den 14. d. Mts. ihr .'»jähriger Sohn in das Svnagogen-Grundstück gelockt und dort längere Zeit zurückgchaltcn worden fei. Die Lernehnrnng dieses Knaben, sowie des 7 jährigen Bruders und des IO jährigen Knaben Polster, in deren Gesellschaft sich der Knabe befunden batte, gestaltete sich folgendermaßen: Es sotten Männer, angeblich Inden mit Bärten und Larven, die Kinder unter Versprechungen in das Synagogengrundstück geleckt haben; dieser Aufforderung sott nur der jüngste Knabe Felge geleistet haben und dafür beschenkt worden sein. Die Angaben der älteren Knaben widersprechen sich, bald waren es zwei, bald wieder drei, die größeren Knaben behaupten, daß der Knabe links um das Synagogengrundstück herumgeführt werden sei, während dieser rechts herumgegangen sein will. Polizeilicherseits zur Synagoge geführt, vermochte der Knabe nicht anzugeben, wo er gewesen sei, auf jeder Bank, die ihm in's Auge siel, im Garten, in der Kammer, im Vorraum der Svnazoge, wollte er gesessen haben; befragt, wer ihn