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Im deutschen Reich · 1902-01-01 · Heft 1 (Januar 1902) · p. 40

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
8 (1902)
Issue
Heft 1 (Januar 1902)
Article
Berlin
Date
1902-01-01
Page
40 (sequence 4)
Language
German
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40 Im deutschen Reick. Er gab zu, kräftige Worte gebraucht zu haben, aber wie dieselben lauteten, wisse er nicht mehr. Die Zeugen äußerten sich wie in der früheren Verhandlung. Polizeileutnant Wobring hat den Angeklagten überhaupt nicht für ernst genommen. Die Anwesenden hätten gelacht, und er habe schließlich selbst mitgelacht. Leutnant von Sauden, der eine Versammlung überwachte, hat den Angeklagten während des Vortrags unterbrochen und aufgefordcrt, sich gemäßigter auszudrücken. Ter Angeklagte habe aber erst recht scharf gesprochen. Deshalb habe er die Versammlung aufgelöst. Der Staatsanwaltsrath Sachse beantragte MIO M. Geldstrafe. Mau kenne nicht annehmcu, daß der Angeklagte nur bildlich gesprochen habe. Der Vcrthcidiger, R.-A. l)r. Hahn, trat der Auffassung des Staatsanwalts entgegen. Es liege weder ebjekriv noch subjektiv eine Aufreizung vor. Der Angeklagte pflege in Bildern zu sprechen, und anders dürsten seine Ausführungen nicht aufgefaßt werden. Der Gerichtshof erkannte auf Freisprechung, da die Auffotderuugen des Angeklagten nicht wörtlich zu nehmen seien. Ob dies Urtheil der von dem Neichsgericht gegebenen Anweisung bei Auslegung des Strafgesetzes gefolgt ist, dürfte erst eine erneute Revision klarstellen. Gegen den Grafen ist übrigens ein neues Verfahren wegen Vergehen gegen die öffentliche Ordnung und Beleidigung der Richter der 0. Strafkammer des Landgerichts I eingeleitet. Vor der 6. Strafkammer des Berliner Landgerichts I als Berufungsinstanz erfolgte am 28. vor. Mts. die Freisprechung des Rentiers Moritz Moses und des Handlungsgehilfen Siegfried Moses, welche vom Schöffengericht wegen angeblicher Mißhandlung einer Frau Schibilski zu Geldstrafen verurtheilt worden waren. Das Landgericht nahm auf Grund der Zeugenaussagen als erwiesen an, daß die über die Verweigerung einer unentgeltlichen Stiefel-Reparatur erbitterte Frau zuerst thätlich geworden sei. Der Vertheidigcr wies darauf hin, daß es doch etwas ganz Ungewöhnliches fein dürfte, wenn ein auf Vermehrung seiner Kundschaft bedachter jüdischer Geschäftsmann sofort mit einem Stiefelabsatz auf einen Kunden Losschlagen würde. Der Bericht der „Staatsbürger-Zeitung" über diese Verhandlung ist deshalb belustigend, weil derselbe darauf berechnet ist, Lesern, denen täglich vorgepredigt wird, der Jude thue Alles für's Geschäft, glaubhaft machen zu wollen, daß jemand, der Stiefel verkaufen will, damit beginnt, dieselben der Käuferin um den Kopf zu schlagen — sicherlich, um die Haltbarkeit ad oculos zu demonstrieren! # Strehlen i. Schles., 2. Jan. In der „Strchlener ZAtung" wurde am 20. v. Mts. folgende Bekanntmachung veröffentlicht: „An-

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