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Im deutschen Reich · 1902-01-01 · Heft 1 (Januar 1902) · p. 3

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
8 (1902)
Issue
Heft 1 (Januar 1902)
Article
Parität
Date
1902-01-01
Page
3 (sequence 3)
Language
German
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'■Parität. Erst später, als die Leidenschaft des Kulturkampfes nachgelassen hatte, als die Regierungen ihre Fehler einsahen und die geschlagenen Wunden zu heilen suchten, da war das Wort Gerechtigkeit verblaßt, und man schuf ein neues zugkräftiges Wort Parität. Seitdem ist dieses Wort der Schlachtruf des Zentrums geblieben. Vor einigen Jahren ist sogar bei Bachem in Köln ein statistisches Buch erschienen, in welchem haarklein ausgerechnet wurde, wie viele Minister und Generäle. Feldwebel und Nachtwächter die Katholiken dem Prozentsätze der Bevölkerung entsprechend stellen müßten und wie groß das Defizit noch ist. Das Buch spricht natürlich nur von Katholiken und Protestanten, die Juden finden keine Erwähnung. Fragt man die Zentrumsmänner, was diese Parität eigentlich sei, dann übersetzen sie das Wort naiv mit Gerechtigkeit. In Wirklichkeit aber giebt es kein ungerechteres Prinzip als diese Parität. Die Gleichberechtigung aller Staatsbürger ist die Grundsäule des modernen Staatslebens. Diese Gleichberechtigung ist naturrcchtlich begründet durch die gleichen Pflichten und psychologisch durch die gleiche Kultur und das gleiche Verhältnis zum Staate und zur Gesellschaft. Die Gleichbeit kann lind darf nicht so aufgefaßt werden, daß der Staat seder Konfession auf Grund der letzten Volkszählung so und so viel Beamte zumeist, sondern nur so, daß er sich überhaupt nicht um die Religion des Kandidaten bekümmert und bei der Anstellung nur die geistigen und sittlichen Qualitäten prüft. Die Verfassung sagt auch logisch „die Rcligicn darf kein Hinderniß sein", d. h. der Ltaat soll das Glaubensbekenntnis; gar nicht in Betracht ziehen. Von einer Paritätsbegrenzunz nach oben oder unten im Sinne des Zentrums ist in der Verfassung nicht die Rede, und sie wäre auch garnicht durchführbar. Der moderne Staat ist kein christlicher, wie die Phrase lautet, sondern ein interkonfessionell bürgerlicher. Der Staat tVimt nur Bürger, ihre politische und religiöse Ueberzeugung geht ihn garnichts an. Streng genommen hat der Staat gar kein Recht, nach der Religion des Bürgers zu fragen, und das Prinzip der Verfassung im Geiste des Gesetzgebers ist schon durchbrochen, wenn die Polizei — im Gegensatz zu Frankreich und England — bei uns in jeder Legitimation die Konfession registriert. Wie soll der Staat strenge Parität üben V Er kann ja seine Beamten nur aus den Reihen der dafür ausgebildeten und geeigneten Männer wählen. Solange ^ie Katholiken in Deutschland, wie die Statistik beweist, weit weniger an den Gymnasien und Universitäten betheiligt sind, ist ihre Paritäts-Forderung geradezu unverständlich. Es

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