Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 7 (1901)
- Issue
- Heft 12 (Dezember 1901)
- Article
- Nachspiel zum Konitzer Prozeß
- Date
- 1901-12-01
- Page
- 683 (sequence 3)
- Language
- German
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Korrespondenzen. 683 Gunsten des Rechtsanwalts Sonnenfeld bemerkte dieser selbst noch, daß er cs ablehnc, der Berliner Staatsanwaltschaft etwa dafür dankbar zu sein, daß dieselbe eine, wie sich herausgestellt habe, nicht genügend begründete Beschuldigung fallen lasse, daß er im Gegentheil glaube, der Staatsanwaltschaft einen Vorwurf daraus machen zu sollen, daß sie ohne hinreichende Prüfung ihm zngetraut habe, gegen besseres Wissen zu beleidigen. In Uebereinstimmnng mit den Ausführungen des Justizraths Munkel beantragte er seine Freisprechung auch von der Anklage der einfachen Beleidigung, weil er die Grenzen der berechtigten Kntik nicht überschritten habe, eine Kritik aber im öffentlichen Leben gestattet sein muffe. Ter Gerichtsbof schloß sich der Auffassung des Staatsanwalts Schweigger und der Landrichter Ritzkow und Schröder an und meinte, daß er die Auffassung der andern Zeugen nicht theile. Rechtsanwalt Sonnenfeld wurde deshalb wegen Beleidigung aus §§ 18.0 und 186 Str.-G.-B. zu 300 Mark Geldstrafe vernrtheilt. Daß dieses Urtheit ungetheilten Beifall finden wird, läßt sich nicht annehmen. So hat z. B. die „Vossische Zeitung", in der Morgennummer vom 30. d. Mts. in einem längeren Artikel auf die Gefahr hingewiesen, welche dem öffentlichen Leben und der Justiz selbst erwachsen könne, wenn die Grenzen der Kritik im Allgemeinen so eng gesteckt werden, wie dies gegen Rechtsanwalt Sonnenfeld geschehen ist. L? Konih, 10. Dezember. Die hier erscheinende „rlstd. Tageszeitung" schrieb am -38. Rovember: „Es zeugt von starker antisemitischer Verblendung, wenn das „Konitzer Tagcbl." in der Todtenfest-Nummer wieder diese Ansicht vertritt, indem es die feigen Mörder Ernst Winters als Leute bezeichnet, die „das deutsche Volk ('.!) mit Füßen treten". — Und unter dem Hügel eines Jünglings, der höchst wahrscheinlich bei einem eigenen Fehltritt umS Leben kam, soll „der schrecklichste Jammer eines ganzen Volkes begraben sein"'! — — 0 sancta simplicitas!" — Dem Reichstage ist eine Petition von 314 Konitzer Bürgern zugegangen, welche um Wiedelaufnahme der Ermittelungen nach den Thätern und Helfershelfern des am 11. März 1900 an dem Gvmnasiasten Ernst Winterbegangenen Mordes bitten. — An der am 5.- Dezember an den Wahlen 1. Abtheilung in Könitz vorgenommenen Stadtverordneten-Enatzwahl betheiligten sich 34 Wähler. An Stelle des nach Breslau verzogenen Kaufmanns Julius Soldin wurde der Kaufmann Heinrich Stedefeld mit 22 Stimmen gewählt. (6 Stimmen erhielt Schuhwaarenfabrikant Hermann Landmeffer, 6 Stimmen Gutsbesitzer Otto