Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 7 (1901)
- Issue
- Heft 12 (Dezember 1901)
- Article
- Die Anstellung von Staatsbürgern jüdischen Glaubens im Staatsdienste
- Date
- 1901-12-01
- Page
- 651 (sequence 1)
- Language
- German
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Leirschvif? des ßrniralscrftn^ Deulf^rr £(aa(5Öürgcr DWü ßlaukas. Drscheinl jrcölfmöl im Jahre. VII. AcrHrg. Berlin, Dezember 1901. 12. Are Anstellung von SLaaLsöürgern jüdischen Klaubens im Staatsdienste ist neuerdings wiederholt in deutschen Volksvertretungen Gegenstand lebhafter Erörterungen gewesen, ohne daß diese brennende Frage dadurch zu einer befriedigenden Lösung gebracht wurde. In der Tbeorie haben sich bei allen solchen Auseinandersehungen die Regierungs- Vertreter prinzipiell im Sinne des Gesetzes vom .1. Juli ]8Gl> ausgesprochen; nach wie vor fehlt aber jede Gewahr, das; sich in nächster Zeit die Praris so gestalten werde, daß sie der sachlichen Auslegung der Verfassung und des Gesetzes entspricht, nach welchem zweifellos alle öffentlichen Aemter auch den für diese befähigten Juden zugänglich sein müßten. Regierungsseitig ist man darüber gewiß nicht im Zweifel, daß die von antisemitischer Seite erstrebte Aenderunz des erwähnten Gesetzes ebenso unmöglich ist, wie eine Fortdauer der jetzigen Handhabung desselben. Der vom Eentrum befürwortete Ausweg einer prozentualen Vetheiliguug aller Confessionen an den Staatsämtern scheint vielen schon deohalb nicht gangbar, weil dieser Modus widersinnig wäre, wenn er allein aus die Justizverwaltung beschränkt bliebe, außerdem aber auch, weil dadurch der Staat der Gefahr einer konfessionellen nio in partes, einem Zerfallen in konfessionelle Gegensätze auszesetzt würde. Eine von einer Anzahl Bekenner des jüdischen Glaubens an die hessische Zweite Kammer gerichtete Petition veranlaßte die großherzogliche Regierung, dem Justizausschusse der Kammer eine Erklärung zugehen zu lassen, in welcher die Regierung anerkannte,