Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 7 (1901)
- Issue
- Heft 11 (November 1901)
- Article
- Berlin
- Date
- 1901-11-01
- Page
- 617 (sequence 1)
- Language
- German
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617 Lrorrespondenren. & Berlin, 15. November. Das Königs. Kammergericht har aus Anlaß der Beschwerde eines jüdischen Zeugen, der wegen Nichterscheinens vor Gericht am Dersöhnungstage zu einer Geldstrafe verurtheilt war, eine Entscheidung von prinzipiell wichtiger Bedeutung gefällt. Es war nämlich der Ingenieur H. zu einem am 23. September 1001 anstehenden Termine in einer Klagejache als Zeuge geladen worden und hatte deshalb bereits am 4. September 190! mit dem Hinweis darauf, daß er das Berfohnungsfest in feiner ganzen Strenge begehe, das zuständige Landgericht gebeten, ilm von dem Erscheinen zum Termin zu entbinden. Das Königliche Landgericht 1 antwortete aber unter dem 16. September wörtlich: „Daß der 23. September auf einen jüdischen Feiertag fällt, ist kein Grund zur "Aufhebung des Termins." Alsbald nach Empfang dieses Beschlusses bat der Zeuge noch einmal, ihn vom Erscheinen Zu entbinden und übergab gleichzeitig Zur Bestärkung seiner Bitte eine Bescheinigung seines Ehefs, des Klägers, daß dieser damit einverstanden sei, wenn am 23. September der Termin nicht stattfände. Hierauf erließ das Königliche Landgericht I am 23. September 1901 folgenden Beschluß: „Der Zeuge H., der ordnungsmäßig geladen, jedoch unentschnldigt ausgeblicben, ist in die durch sein "Ausbleiben entstandenen Kosten, sowie zu einer Strafe von 30 Mark — dreißig Mark — im Unvermögensfalle zu drei Tagen Hast zu vernrtbeilcn." Gegen diesen Beschluß wurde Beschwerde eingelegt und das Königliche Kammergericht (6. Civilsenat) bat den Beschluß vom 23. September aufgehoben und zwar aus folgenden Gründen: „Durch Vejcblnf; der 3. Kammer für Handelssachen des Königlichen Landgerichts 1. zu Berlin vom 24. Juni 19uI ist ungeordnet, daß in dem Termine am 23. September li*ni der Ingenieur H. als Zeuge zu vernehmen iei und die Parteien persönlich zu erscheinen hätten, und es ist H. zu dem genannten Termine als Zeuge geladen morden. Der Ingenieur H. hat am 4. September 1901 gebeten, den Termin zu verschieben, da am 23. September ein strenger jüdischer Feiertag sei. der ihn am Erscheinen verhindere, und am