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Im deutschen Reich · 1901-11-01 · Heft 11 (November 1901) · p. 582

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
7 (1901)
Issue
Heft 11 (November 1901)
Article
Konitz
Date
1901-11-01
Page
582 (sequence 12)
Language
German
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582 Qm deutschen Reich. die Annahme, daß bei den Juden der Blntgenuß sehr verbreitet und eingebürgert gewesen sein muß." ES giebt wirklich keine Logik, [Me zu dumm wäre, als daß man sie nicht einem gewissen Leserkreise bieten dürfte! Am 12. April behauptet daS Blättlein schon ganz munter: „Man hört in Könitz allgemein, den Mord haben die Inden begangen und, da es ein Ritnalmord ist, wird er nncht ans Tageslicht gelangen." Dabei wird der „Ritualmord" immer aus der angeblichen Blutleere hergeleitet. „Wenn mau die vielen Haussuchungen bei den jüdischen Einwohnern, in der Synagoge u. s. w. berücksichtigt," — ich bitte das festzuhalten, denn den Behörden ist ein scharfer Vorwurf daraus gemach: worden, daß sie ja mit Absicht garnicht bei Juden gesucht hätten; so sagt die „Staatsbürger-Zeitung" dann später wieder; hier erklärt sic: — „wenn man die vielen Haussuchungen bei den jüdischen Einwohnern, in der Synagoge u. s. w. berücksichtigt, wenn man ferner in Betracht zieht, daß in der Leiche nicht die geringste Menge Blut vorgefunden ist, so kann man cs der großen Menge und auch dem gebildeten Publikum nicht verdenken, wenn eS aus allen diesen Umständen seine Schlüsse zieht, und dies unr so mehr, als die ganz ähnlichen Morde in dem nahen Sturz und dem entfernten Lauten, die bis heute noch nicht aufgeklärt sind, noch in frischer Erinnerung bei dem Volke sind. Die Erbitterung der gesummten Konitzer Bürger gegen die jüdische Bevölkerung ist groß." Ich wollte Ihnen nur eine teilte Blumenlese geben, aus der sie die Mache dieser Blätter erkennen tonnen. Es ist dann von antisemitischer Seite die Eingabe des Schlächtermeisters Hoffman in Könitz verfaßt worden. Herr Hoffmann war verdächtigt worden, daß er den Mord begangen habe, daß er den Winter bei seiner Tochter getroffen und in überwallender Wuth lesgeschlagen und ihn getestet, und daß er — er ist Schlächter — dann die Leiche zerstückelt habe. Ich bemerke gleich hier, um keinen Jrrthum aufkommen zu lassen, daß das Verfahren gegen Hoffmann wegen erwiesener Nichtschuld eingestellt worden ick. Hoffmann hat daun sich bemüjsigt gesehen, eine Eingabe an die Staatsanwaltschaft in Könitz zu richten, ein Schriftstück, das handgreiflich nicht von ihm herrührt, sondern von irgend einer antisemitischen Größe, die nach Komb deputiert werden war, versaßt worden ist, eine Eingabe, .die eigentlich in sich eine Zusammenstellung sämmtlicher antisemitischen Lügen, iie diesen Blutmord betreffen, enthält, soweit sie bis dahin aufgebracht waren — was später war, konnte das Scvrif stück natürlich noch nimt mitlügen. Diese Eingabe ist von den Antisemiten zweifelsohne verfaßt, — jedenfalls von den Antisemiten nachher als ihr Werk in

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