Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 7 (1901)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1901)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1901-10-01
- Page
- 561 (sequence 2)
- Language
- German
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Lereinänachrichten- 561 in unparteiischer Weise besprochen worden und unsere Vereinsmitglieder in der Lage sind, in einer von Gustav Sutor verfaßten und im Verlage von C. Schulz in Könitz erschienenen kleinen Schrift ein richtiges Bild der betreffenden Vorgänge zu erhalten. Wir haben eine Anzahl Exemplare dieser 7 Bogen starken Schrift erworben und stellen sie unfern Vcreinsmitgliedern zum Selbstkostenpreise von 10 Pfennigen für jedes Exemplar zur Verfügung. Die Schrift betitelt sich „Die Konitzer Prozesse, ein weiteres Wort zur Aufklärung". So dankenswerth diese Darstellung und so empfehlenswerth der Ankauf dieser Schrift ist, halten wir, deren Losung die „Selbstverteidigung im Lichte der Öffentlichkeit" bleibt, es doch nun für unsere Pflicht, auch selbst zum Zweck der Aufklärung das Wort zu ergreifen. Der Central-Verein veranstaltet zu diesem Zweck Donnerstag, den 24. Oktober, Abends S1^ Uhr im Oberlichts aale der Philharmonie, Berlin SW., Bernburgerstraße 22/23, eine Versammlung, in welcher der Vorsitzende des Vorstands, Herr Rechtsanwalt Dr. M. H 0rwitz einen Vortrag halten wird, dessen Titel „Könitz" lautet und unfern Mitgliedern und den Gästen derselben gewiß willkommen sein wird als unser Wort zur Aufklärung'. A. L. In der Winterschen Mordsache sind jetzt endlich Thatsachen von entscheidender Bedeutung amtlich festgestellt worden. Das Nitualmord - Märchen wird dadurch für Alle, die nicht gerade in der Verbreitung desselben ihr elendes Gewerbe finden definitiv beseitigt sein. In abweisenden Verfügung, die der Erste Staatsanwalt Schwcigger dem Rechtsanwalt Hahn - Charlottenburg, welcher seiner Zeit wegen Ermordung Ernst Winters bezw. wegen Beihilfe Strafantrag gegen Adolf und Moritz Lcvv gestellt hatte, kürzlich zugehen ließ, ist das Ergebniß der stattgebabten Ermittelungen dargelegt. Dasselbe wird von der „Ostdeutschen Tageszeitung" dahin Zusammengefaßt: 1. Ernst Winter ist den Erstickungstod gestorben. (Gutachten des Medizinal-Kollegiums zu Danzig). 2. Der' Halsschnitt ist kein Schächtfchnitt, sondern nach dem Tode beigebracht und zwar ebenso, wie die übrigen am Körper befindlichen Schnitte zum Zwecke der Beiseiteschaffnng der Leiche. (Gutachten derselben Behörde). 3. Winter hat sich in Ausübung des Geschlechtsakts befunden. (Festgestellt vom Medizinal-Kollegium auf Grund eines