Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 7 (1901)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1901)
- Article
- Das Schächtverbot in Sachsen
- Date
- 1901-10-01
- Page
- 528 (sequence 5)
- Language
- German
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528 Im deutschen Reich. seitdem vollständig widerlegt worden, und eine auf's neue angeordnete Befragung von Sachverständigen dürfte heute, wo die gänzliche Aufklärung dieser Frage fast nur noch durch eine wüste Agitation einzelner Fanatiker gehemmt wird, vielleicht ganz andere Ergebnisse liefern. Aber selbst, wenn dies nicht der Fall wäre, dürfte die Aufrechterhaltung des Schächtverbots in Sachsen unmöglich sein, weil dasselbe mit den sonstigen die Heilighaltung religiöser Ueberlieferungen achtenden Regierungs-Grundsätzen unvereinbar ist. Die Worte des Königs Johann: „Leute ohne Glauben sind die gefährlichsten Mitglieder der Gesellschaft!" enthalten eine weit tiefere Weisheit als die Natbschläge der vermeintlichen „Thierfreunde", die seiner Zeit kein Hehl daraus machten, daß sie das Schächtverbot in Sachsen nur deshalb so warm befürworteten, damit dort die jüdischen „Bäume nicht in den Himmel wachsen!" Die Möglichkeit, in der Heimath die Vorschriften der Religion zu befolgen, würde aber gewiß keinen sächsischen Juden übermüthig machen, sondern nur seine Vaterlandsliebe kräftigen, sie würde aber auch dazu dienen, die Zahl derer zu mindern, die, der uralten Gebräuche entwöhnt, leichten Herzens . mit den religiösen Ueberlieferungen auch den religiösen Sinn über Bord werfen. Vidcantconsules! Das Schächtverbot ist nicht threrfreu üblich, weil die jüdisch-rituale Schlachtmethode thierfrenndlicheu Absichten ihre Entstehung verdankt und von den größten fachmännischen Autoritäten alsdieminderqualvolle Thiertödtungbeurtheiltwird. Das Verbot ist nicht menschenfreundlich, weil es einer Anzahl gesetzestreuer religiös gesinnter Staatsbürger die Befolgung ihrer Religionsvorschriften erschwert oder gar unmöglich macht. Es ist nicht staats klug, weil es das Dijsidententhum fördert und den antisemitischen Volksaufwieglern die Möglichkeit gewährt, durch den Hinweis auf das hier allein in Deutschland durchgesetzte Verbot den Wahn zu verbreiten, daß das Königreich Sachsen ihre Domäne sei. Der Antheil der Juden an der Gesammtbevölkerung Sachsens ist in Folgeder antisemitischen Anfeindungen in den letzten Jahren zuruckgegangen, ohne daß irgend eine Besserung der wirthschaftlichcn Verhältnisse bemerkbar geworden wäre. Die Begeisterung der antisemitischen Thierschüher für den Keulenschlag und die Schußmaske hat den Thieren das Sterben nicht erleichtert, harmlosen Menschen aber das Leben erschwert. Die Aufhebung des Schächtvecbots in Sachsen würde beweisen, daß auch dort.der Grundsatz Anerkennung findet: Die Thiere sind menschlich zu behandeln, aber die. Menschen haben.doch noch höhere Ansprüche an die Menschlichkeit! A. L.