Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 7 (1901)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1901)
- Article
- Oberlandesgerichtspräsident Hagens in Frankfurt a. M. und der Antisemitismus
- Date
- 1901-10-01
- Page
- 511 (sequence 5)
- Language
- German
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L Der der Zurückweisung ober aber Lei der c1w1;k:;:u3 Kandidaten wird der Kegel nach die Frage, welche Zorefbaha deurnächst der Kandidat e'aschlagen wolle, nicht erörtert» Dine solche OrorLerung .dal nur ausnahmsweise Lei singeA''. K§nd'.Latcm, jüdischen, wie auch christlichen — kaumin owe Fällen jährlich stattgestruLen. Dies ist geschehen, u''r Kandidaten, die sonst wegen Uebersüllung unbedingt hüllen zuräll^wiesen werden nw.sien, Lie Laufbahn zur Aechlla:ur.Atsch aft oder die gew lasch de praktische Vorbereitung 57 u- Koru'uw.aldieust, Zur aAde/üscheu Laufbahn pp. nicht Zr. rws Huchen. In einigen Füllen ist die Erklärung K..r Kandidaten ohne jede Anfrage erfolgt. Frarusurt 6. du., 7. September ISO!/ Der § 15 des Regulativs vom Id £QaI 1883 besagt nur, Laß der Antrag auf Zulassung zum L'orL§reitung§diLnste auch aus Lear Grunde Mgelchnt werden kann, weil die Zahl der zugelaffenen Referendare in dem V'chek bereits eine so große ist, daß eine ausreichende DeschüsKzw-g und zweckmäßige Ausbildung für den sich.neu Meldenden drei nicht zu erwarten steht. Dieser Paragraph rechtfertigt wohl in keiner Meise die gchcwwll Erklärung, Laß der Kandidat aus Anstellung im StawAA. de r zichtet. Nur die Rücksicht auf die Ausbildung de. KandiA'üen st.ll maßgebend fein. Braucht nun ein Kandidat, der Ke Des sch.n g Zum Richtsrarnt erlangen will, eine geringere Au.' AAemg für den Fall, daß er Ih Defühignng nur in der Anwalchchast zu nusten beabsichtigt? Die AnwüllAammer in Frankfurt mag sich die Frage oorlegen, ob Herr Hägens dies meint und ob die Anwälte derselben Meinung sein Annen. Herr Hägens rnemt wohl aber etwas anderes: ' er bemerkt. Laß hh Assessoren seines Bezirks bis Zu 10 Jahren auf Anstellung warten müssen. Traurig für si§; aber wen diese lange Wartezeit von der Richterlaufbahn nicht abschreckt, dem soll man doch das' Recht nicht nehmen, den dornenvollen Weg zu einem Nichterfche gedulldi'g Zu wandeln.- Jedenfalls schreibt das Regulativ nicht vor. Laß man Referendare abweist, für deren spätere Anstellung nicht genügend gesorgt werden kann. Uebrigens hat in Preußen seit öG Jahren Las lange Afsefforenthnm und eiy fühlbarer Richtormangel periodisch regelmäßig abgewechselt. Oder befürchtet der Herr Präsident etwa, daß jüngere, aber tüchtigere Affessoren den lange Martenden bei der Anstellung vom