Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 7 (1901)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1901)
- Article
- Oberlandesgerichtspräsident Hagens in Frankfurt a. M. und der Antisemitismus
- Date
- 1901-10-01
- Page
- 508 (sequence 2)
- Language
- German
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c::J bzn Handlungen der Preußischen JusiizverwaA ng ...". beuten chwen, behaupten schon seit Jahren, e? gche leider sehr w". auch so: die auSdruülichen Vollmachten brauche mau nicht, da mau ja bei CXunaljmt von Beamten von jeher ein diskretionäres Ermessen der älnnahme-Behörde nicht entbehren rönne. - Der Assessoren-Paragraph inr Gesetz sei Lobt: Es lebe der Referendaren-Paragraph in der Praxis. Der Lusbildungsgang der Juristen in Preußen ist bekanntlich folgender: Auf ein dreijähriges. Studium folgt nach bestandener Referendar-Prüfung eine vierjährige VorLereiLungZZeit bei Gerichten, Staats-und Rechtsanwälten. Erst hierauf kann der Referendar zur großen Staatsprüfung zugelafftn werden, deren Bestehen ihm 'die „Befähigung Zum Rrchteramt", aber noch keinen Anspruch auf wirkliche Verleihung eines solchen Amtes giebt. Ohne' diese ^Befähigung^ kann niemand in Preußen Rechtsanwalt oder Notar werden. In der höheren Gemeindeverwaltung wird nur selten noch ein Bewerber Aussichten haben, dem diese „Befähigung" nicht von der PrüfunKLehZrdr amtlich bescheinigt ist. Nun kann zwar der Zugang zur Hochschule niemandem versagt werden, der La.? Grzmnasial- AbgangSzengniß erworben hat; ebenfowemg werden Schwierigkeiten geuwcht, wenn sich ein Student der Rechte nach dreijährigem Studium der Prüfungskommission für das erste Egamen stellt. Die Schwicrigw'Sn beginnen erst, wenn de? Kandidat nach oestandenem ersten lchamen einen OberlandeSgerichB-PräsidenLen sucht, der ihm 'die vierjährige VorLereitungSzeit in seinem Bezirke gestatten soll. Wer solchem Bezirke nicht „durch Geburt oder 'lBohnsch" angrchört, kann ohne weitere Angabe von Gründen zurüügewiesen werden. Das gleiche SchiLsal droht aber auch den oizenen 7lngch.lrigen,Ler Bezirke, wenn dieselben mit Referendaren 5 der fällt sind. - Von einer nach dem Glaubensbekenntnisse der Kandidaten verschiedenen Behandlung der Bewerber haben stvir aus Len anderen Bezirken Preußens bisher nichts gehört. Seltsam gestaSSen sich nur die Verhältnisse in Frankfurt a. M. Dieser Bezirk steht unter der Leitung de§ Oberlandesgerichts-Präsidenten Hägens und umfaßt die Bezirke der Landgerichte Frankfurt a. M., Hechingen, Limburg a. L., Reuwied und Wiesbaden, also den größeren und stark industriellen und hmrdeLreibenden Theil der Provinz Hessen, mit einer "''streichen und thKlweise alteingesessenen, angesehenen jrd'chchen BnSSwung. Herrn Hägens sagt man eLenso wir seiner ''mcchlin jüdische Abstammung nach. Gerade in diesem ll st. st nun wird anscheinend em Lebergewichir vom jüdischen Jurch. l chm stet.