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Im deutschen Reich · 1901-09-01 · Heft 9 (September 1901) · p. 490

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
7 (1901)
Issue
Heft 9 (September 1901)
Article
Stuttgart
Date
1901-09-01
Page
490 (sequence 3)
Language
German
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%>ni DCUtfdsCil nach beut Schächtschnitt mit den Slugeulibcrn zuckt, ist vollständig ausgeschlossen. Man könnte noch einwenden, daß zwar in den Städten das Schächten keine Quälerei sei, aber auf dem Lande. Ich will zugeben, daß die Landmetzger ebenso wie dein; Schlagen, der Schlgchtthiere auch bei den Borbereitungen zum Schächten ungeschickter Vorgehen, als in den großen städtischen Schlachthöfen mit ihrer ständigen Controls, und vü lleicht das Niederlegen der Thiere nicht so gut verstehen. Bezüglich des Schächtens selbst aber existiert kein Unterschied, denn die kleinste Uebertretung einer der zahlreichen Schächtvorschristen macht das Thier für den strenggläubigen Juden ungenießbar. Ist es doch d>m Schächter verboten, den Daumen auf den Griff des Meffers zu legen, weil der Schächtschnitt nur durch Zug,, ohne jeden Druck geführt werden darf. In den betr. Religionsvorschriften ist ausdrücklich verlangt, daß der, welcher schachten will, einen nüchternen Lebenswandel führen, ein feines Gefühl in den Fingern besitzen und sich von Zeit zu Zeit nachprüfen lassen muß. Bor jedem Schächtschnitt muß der Schächter sein Meffer untersuchen, und cs ist ihm vorgeschrieben, daß er dies weder in aufgeregtem Zustand, noch mit übermäßig heißen oder kalten Händen, auch nicht an einem geräuschvollen Ort thun darf. Er muß das Messer mindestens 12mal über die Spitze seines Fingers hin- und zurücksühren und die Schneide auch mit den Augen prüfen; der kleinste Fleck, die geringste Unebenheit verbietet den Gebrauch. Durch die vorstehenden Zeilen sind wohl die Vorzüge eines Verfahrens, das vielfach aus Unkenntnis verurtheilt wird, genügend bewiesen." <B Karlsruhe, 19. September. Die Strafkammer des hiesigen Landgerichts hat auf Grund des erhobenen ärztlichen Gutachtens die Einstellung des Verfahrens gegen Leopold Landau beschlossen, weil er sich zur Zeit der Begehung der Handlung in einem Zustand krankhafter Störung der Gerstesthätigkeit befand. & yarchiur i ÖL, 30. August. Das 50jährige Bürgerjubiläum beging am 29. d. M. bei geistiger und körperlicher Frische der Rentner Albert Elkan. Dem Jubilar, der durch sein gemeinnütziges und stDstlosis Wirken in verschiedenen kommunalen Ehrenämtern die Achtung und das Vertrauen seiner Mitbürger in besonderem Grade sich erworben hat. wurden von einer Deputation des Magistrats und Ab bbürgerrepräsentauten-Kollegiums unter Führung des ersten Bürgermeisters, Geh. Hofrath Stegemann, Glückwünsche dargebracht. Außerdem . sind au diesem Tage dem Jubilar, der seit vielen Jahren Vorsteher der Synagogen-Gemeinde Parchim ist und auch als Vertrauensmann des Central-Verems unsere Vereinssache eifrig gefördert hat, mannigfache Ehrungen zu theil geworden.

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