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Im deutschen Reich · 1901-09-01 · Heft 9 (September 1901) · p. 489

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
7 (1901)
Issue
Heft 9 (September 1901)
Article
Stuttgart
Date
1901-09-01
Page
489 (sequence 2)
Language
German
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ßorrcl der Direktor des Militär-OekonomiedeparLements, Generalmajor v. Gemmingen, daß in der Conservenfaörik zu Mainz die Ochsen deswegen durch den HalsschnitL getötet werden, weil ein Gutachten der wissenschaftlichen Deputation für das Medizinalwesen diese Tötungsart als die am wenigsten empfindliche dargestellt hat. Eine Verfügung des holländischen Kriegsministeriums vom 11. Ort. 1897 über die Lieferungen für die Armee verordnet u. a. im Artikel 21 folgendes: „Die Rinder müssen ausschließlich durch den Halsfchnitt geschlachtet werden. Dieser hat startzufinden an den Weichtheilen des Halses, ungefähr 10 cm unkxljalb des Kehlkopfs Die Weichtheile sind dabei bis an die Wirbelsäule durchzuschneiden. Das Schlachten muß durch eine ununterbrochen durchlaufende, hin- und hergehende Bewegung des Messers ausgeführt werden, ohne daß dabei irgend ein Druck auf den Rücken des Messers ausgeübt wird.. Das Durchstecken des Messers zwischen Luftröhre und Schlund oder das Hineinsteaen desselben unter die Haut ist ebenfalls verboten." Hier wird also nicht bloß der Halofchnitt verlangt, sondern es werden mit peinlichster Genauigkeit auch die 5 Spezialvorschriften, die das jüdische Religionsgesetz fordert, nachgeahmt. Dem in Sternberg versammelten Landtag der beiden GroZherzogthümer Mecklenburg-Schwerin und Mecklenöurg-Strelitz lag im Dezember 1899 ein Gutachten der großherzoglichen Medizinalkommission und des Veterinärraths Peter in Schwerin vor, wonach das Schachten keine Thierquälerei ist und durch den Halsfchnitt ohne vorherige Betäubung der schnellste und schmerzloseste-Tod gesichert wird, während Zur Anwendung der Schlachtmaske eine geübte Hand gehört. Der General der Infanterie Dronsart v. Schellendorf trat in dieser Sitzung lebhaft gegen den Erlaß eines Schächtverbots ein." — Dr. Feldmaun bespricht sodann die Art des Schlachtverfahrens und sagt dann: „Selbst beim Schlachten mit der Maske muß häufig 4—5 Mal geschlagen werden. Daß dagegen ein Rind nach dem Schächtschnitt sich aufrichtct und wegzulaufen sucht, ist eine Fabel, wie jeder mit der Anatomie der Lhiere nur ein wenig Vertraute sofort erkennen muß, da die willkürlichen Bewegungen der SaugeLhiere von der Gehirnthätigkert ao- HLngen, deren sofortiges Erlöschen oben, bewiesen-wurde. Noch leichter ist die Behauptung zu widerlegen, daß kleinere Thiers nach de..: HalsschnitL schreien. Bei dem vorschriftsmäßig ausgeübten Schacht'llmüssen nämlich Haut, Luftröhre und Speiseröhre nebst den großen Halsadern mit einem Schnitt durchgetrcnnt werden. Da aber düste Schnitt unterhalb des Kehlkopfes geführt wird, so ist es selbst de.:. Laien klar, daß mit dem Moment des Durchschneidens auch jede Möglichkeit des Schreiens aufgehoben ist. Daß ein Thier noch 8 Minuten

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