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Im deutschen Reich · 1901-09-01 · Heft 9 (September 1901) · p. 488

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
7 (1901)
Issue
Heft 9 (September 1901)
Article
München
Date
1901-09-01
Page
488 (sequence 3)
Language
German
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488 Wenng soll gemeint haben: „Da hat er a Dummheit g'macht, der Kellner." # Stuttgart, 9. September. Der „Schwäbische Merkur" veröffentlichte am 26. v. Mts. eine ihm zugegangene Notiz über „das Schächten der Schlachttiere," welche so sehr im Sinne des AnLijemitenführers Liebermann von Sonnenberg war, daß er am 5. September in seinen „Deutsch-Sozialen Blättern" triumphierend verkündete: Das steht in einer weitverbreiteten nationalliberalen Tageszeitung!" Inzwischen hatte der „Schw. Merkur" bereits am 30. August eine Zuschrift unseres rührigen Bereinsmitgliedes, Dr. med. F. Feldmann- Stuttgart vollinhaltlich veröffentlicht, in der gesagt wurde: „Auf den 26. Fleischertag in Rostock hat außer den sächsischen nicht ein einziger Delegierter dem Schächtverbot das Wort geredet, und der Dresdener Fleischermeister Niedenführer bezeichnete es sogar als Pflicht des Verbandstags, im Fall der Ablehnung des Antrages dahin zu wirken, daß das Schächtverbot für Sachsen wieder ausgehoben werde. Im Ueörigen ist zur Klärung der Frage zu verweisen aus eine bereitst. I. 1894 bei Apolant in Berlin erschienene Sammlung der Gutachten von 23 deutschen Professoren der Physiologie und Pathologie, 27 ausländischen Professoren. 14 Direktoren von Tierarzneischulen, 24 Professoren der Tierarzneikunde, 151 Tierärzten und einer großen Reihe von Fachleuten (Schlachthausverwaltern und -Inspektoren, Metzgermeistern), im Ganzen von 253 Männern der Wissenschaft und Praxis, von denen Männer wie' Virchow (der größte lebende Anatom), Gerlach u. a. das jüdisch-rituelle Schächten als die humanste Art der Trertötuug, alle aber das Schächten als keine Tierquälerei erachten. Der Begründer der ganzen modernen Hygiene, M. v. Pettenkofer in München, die Physiologen Du Bois Reymond in Berlin und Hoppe- Seyler in Straßburg, Prof. Zürn-Leipzig, Prof. Grützner-Tübingen und Prof. Langendorff-Rostock befinden sich unter diesen, um nur einige Namen herauszugreifen. Auf dem gleichen Standpunkt stehen die Gutachter in einem von vr. Hildesheimer 1899 herausgcgebenen Nachtrag. Auf der ganzen Erde existiert ein Schächtverbot überhaupt nur in 'zwei Ländern, in Sachsen und in der Schweiz, hier, obwohl sich der schweizerische Bundesrath einstimmig gegen den betreffenden Jnitiativantrqg aussprach. Und in Sachsen ist den Fabrikanten der für das Heer .bestimmten Fleischconserven die ausschließliche Verwendung von solchem. Fleisch vorgeschrieben, das von geschachteten Thieren stammt, well dieses Fleisch besser ausgeblutet und für die menschliche Gesundheit zuträglicher ist, als das auf andere Weise gewonnene. In der Reichstagssitzung vom 13. Febr. 1897 erklärte

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