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Im deutschen Reich · 1901-09-01 · Heft 9 (September 1901) · p. 487

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
7 (1901)
Issue
Heft 9 (September 1901)
Article
München
Date
1901-09-01
Page
487 (sequence 2)
Language
German
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in erster Instanz zu 20 £11., in jroeitcr zu 10 Mr. Geldsirafe v.;- urtheilt. 'Die p'.;dk Instanz hielt nur den Ausdruck „großer Judo'h für beleidigend, während der Ausdruck „solch ein GruNdstüLfpeAüa '.7' straffrei Llcibcn müffe, weil ßcl>rcd)t erwiesenermaßen in Grundstuä^.. spekuliere. In K---.: Brief au Lebrccht stellte darauf der Cigarren- Händler £l::J wv stsi, daß Kellner selbst GrundstückspekulcnG sei, da er * . , stu er antisemckischen Parteistellung dem israclckifche^ Rauhwaareunänd^er Samuel Tag fein am Lainer Bahnhof gelegenes großes Grundstück mit erheblichem Nutzen verkauft habe. Da der Brief auch die Worte enthielt: „Welch' ein Pharisäer", erhob Kellner Klage wegen verleumderischer und einfacher Beleidigung. Die „Münchener Neuesten Nachrichten" schreiben weiter: „Es sollte audnu kommen. Schon eingangs der Verhandlung suchte Kellner zu krebstu.; denn stm Vertreter sowohl wie er erklärten, die Klage zurücknehmr-': Zu wollen, wenn Oberzimmcr die Beleidigung zurücknehme. Dicker erwiderte aber, er habe nichts zurückzunehmen, weil er den Kläger nicht beleidigt habe und ihm Nachweisen werde, daß er (Kläger) in Grundstücken spekuliert habe, die Bezeichnung „GmndstückspcLulcmt" nach dem Urtheile in Sachen Lebrecht contra Kellner keine Beleidigung sei und die Bezeichnung „Pharisäer" nur der Wahrheit entspreche, wenn einer, der dem anderen Grundstückspckulation Zum Vorwurf mache, selbst in Grundstücken spekuliere. Rechtsanwalt Dr. Schramm als Vertreter des Klägers beantragte Verurteilung des Angeklagten. Rechtsanwalt Dr. Heinsfurter unterzog aber das nach gewiesene Gebahren des Herrn Kellner einer geradezu vernichtenden Kritik. Wenn Jemand selbst Grundstücksspekulationen unternehme und solche einem. anderen Zum Vorwurf mache, so heiße man dies in. gewöhnlichen Leben Heuchelei, Scheintzciligkeit und Pharisäerthum. Es sage daher der Ausdruck „Pharisäer" nicht zu viel, zumal Herr Kellner sogar den Much hatte, in feiner Klage Zu behaupten, der Beklagte habe ihm wider besseres Wissen Grundstückspekulation vorgeworfen. Kellner habe selbst solche und zwar unKr Mißbrauch seines Amtes als GemeindeöevoLmäch tigter getrieben Auf jeden Fall dürfe sein Mandant Leu Schutz Lcs § 193 R.-St.-G.-Db für sich Lcanspruchen. Der Beklagte wurde auch lediglich wegen dB AuSLruckes „Pharisäer" nach § 185 8A-St.-G.-D. mir 10 Mark SD> strafe belegt, wobei das Gericht auLsührte, eo sei nachgewiesccn daß der Kläger GrunLstückspekulatisn ' getrieben habe. Verlegen und betroffen schlichen sich Kellner und sein in großer £•. erschienener antisemitischer Anhang, der schon so sicher auf neuen „Sieg" der „guet'n Sach'" gehofft hatte, davon, f;■

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