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Im deutschen Reich · 1901-06-01 · Heft 6-7 (Juni 1901) · p. 369

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
7 (1901)
Issue
Heft 6-7 (Juni 1901)
Article
C. M. Berlin
Date
1901-06-01
Page
369 (sequence 3)
Language
German
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Briefkasten der Redaktion. 369 getragen hat, und zwar, als die Kompagnie zurückging und der Hauptmann verwundet liegen blieb. Um ihn nicht in die Gewalt des Feindes fallen zu lassen, hat er ihn Angesichts des Feindes geholt und in eine Vertiefung gebettet. Daraus hat er sich am Kampfe weiter betheiligt. Das Eiserne Kreuz hat Rosenthal wegen Auszeichnung im Gefecht, nicht wegen des Beistandes, den er dem Hauptmann geleistet, erhalten. Daß sich Rosenthal vordem Feinde ausgezeichnet hat, läßt sich daraus ersehen, daß er nach dem Feldzuge das Qualifikationszeugniß Zum Reserve-Offfzier wegen guter Führung vor dem Feinde erhalten hat. Der Staatsanwalt beantragte für den beschuldigten antisemitischen Redakteur nur eine Geldstrafe; der Gerichtshof hielt aber mit Rücksicht auf die Schwere der Beleidigung und den gehässigen Ton des Artikels eine Gefängnißstrase für angemessen". — Seitdem sind drei Jahre verflossen, und ein ersindungsarmer antisemitischer Redakteur glaubt eine alte Lüge straflos wieder aufsrischen zu können und unendlich „witzig" zu sein, wenn er statt des Namens Rosenthal den Namen „Jtzig" setzt. Solche Schändlichkeit sollte wirklich nicht ungesühnt bleiben! Th. N., Berlin. Die Unzuverlässigkeit der antisemitischen Berichterstatter bringt die „Staatsbürger-Ztg." oft in arge Verlegenheiten. Am 15. Juni sah sich die Redaktion dieses Blattes veranlaßt, nachstehende klägliche Berichtigung zu veröffentlichen: „Wir brachten am 8. Juni die Geschichte einer „seinen Pleite", die mit der in Braunschweig erfolgten Verhaftung des Sohnes eines. bankerotten Geschäftsmannes aus Hannover endete und verschiedene Blätter Norddeutschlands durchlief. Hierzu erhalten wir jetzt die folgende Zuschrift: „Die in der Nr. 263 Beilage vom 8. Juni d. I. unter der Rubrik „Von Nah und Fern" mit dem Datum Hannover, 5. Juni, und der Ueberschrist: „Eine feine Pleite" sich findende Mittheilung, welche den Schlußsatz enthielt: es handelt sich um das Bankhaus Berthold Molling, beruht von Anfang bis zu Ende auf Unwahrheit. Weder der Bankier Berthold Molling. noch dessen Vater hatten Bankerott gemacht oder ihre Gläubiger geschädigt. An der Erzählnng von dem Arrest von dem Handkoffer ist kein wahres Wort, auch hat ein Bankhaus Berthold Molling nie existiert. Hannover, den 14. Juni 1901. Frau Berthold Molling geb. Horn." Wenn ein Bankhaus Berthold Molling nie existiert hat, kann es sich nicht um ein solches handeln, und die uns von sonst zuverlässiger Seite zugegangene Mitteilung muß auf einem Irrtum beruhen". S. L., Berlin. Das Israelitische Lehrerinnenheim in Steglitz bei Berlin verdient Ihre Sympathien in vollstem Maaße. Im

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