Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 7 (1901)
- Issue
- Heft 6-7 (Juni 1901)
- Article
- Dresden
- Date
- 1901-06-01
- Page
- 362 (sequence 3)
- Language
- German
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362 Im deutschen Reich. gegen die Juden aufzureizen, und daß man, nach seiner Ansicht, „diese Kerls überall, wo man sie Lresse, im Restaurant, aus der Straße rc., ganz energisch durchhauen müsse. Nur so könne die Judenfrage gelöst werden. Die Verhandlung wickelte sich bei dem vollen Geständniß des Beschuldigten glatt ab. Der die Versammlung im „Tivoli" überwachende Polizeibeamte gab hauptsächlich Auskunft über die schärfsten Ausdrücke des Redners. Dieser behauptete, in seinem Vortrage über: „Das Judenthum und das Deutschthum" der zahlreichen Zuhörerschaft nur ein warnendes Bild geben zu wollen über die Gefahren, welche unserem Volke von der semitischen Rasse drohen und von den Benachtheiligungen, die die Deutschen und alle übrigen Völker von den Juden erfahren haben und noch erfahren. Die besonders kräftigen Ausdrücke wurden dem Angeklagten zur Aeußerung vorgeführt. Diese wurden auch keineswegs in Abrede gestellt, sondern sollen im bildlichen Sinne verstanden werden, auch keine Anregung zu Gewaltthätigkeiten sein. Da er selbst Antisemit sei, müsse man ihm seine damalige Erregung zu Gute halten. Er habe eben nur seine Ueberzeugung ausgesprochen. Und gemeinverständliche, schlagende Worte müsse er gebrauchen, um vom allgemeinen Volke, woraus sich ja seine damalige Zuhörerschaft zusammensetzte, richtig verstanden zu werden. So habe er es auch in Berlin und an verschiedenen anderen Orten gehalten. In seiner Vertheidigungsrede wies der Beschuldigte daraus hin, daß der Kampf gegen das Judenthum durch das Wohl und Wehe des Vaterlandes bedingt sei. In hohen und höchsten Kreisen sehe man dies mehr und mehr ein. Als Antisemit werde er den Kamps sortführen bis auf's Messer. Da ihm bei seiner Rede eine strafbare Absicht fern gelegen habe, bitte er um seine Freisprechung. Der Staatsanwalt hielt jedoch für erwiesen, daß durch das eigene Geständniß des Beschuldigten der Thatbestand der Aufreizung zu Gewaltthätigkeiten erwiesen sei und beantragte Bestrafung, worauf der Gerichtshof unter Vorsitz des Landgerichtsdirektors .Bockwitz den Grafen Pückler zu 100 Mark Geldstrafe verurtheilte." Regensburg, 20. Juni. Der „Deutschen Israelitischen Zeitung" („Laubhütte") wird aus Fürth berichtet: „Am 6. Juni versammelten sich dahier ungefähr 46 Herren aus allen Gauen des rechtsrheinischen Bayern, um unter der bewährten Leitung des Herrn Justizrathes Gunzenhäuser die siebente Generalversammlung des Land es Vereins für israelitische Kultus gemeinden in Bayern dahier in der freundlichste zur Verfügung gestellten und sinnig dekorierten Aula der israelitischen Realschule abzuhalten. Nachdem die