Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 7 (1901)
- Issue
- Heft 6-7 (Juni 1901)
- Article
- Berlin
- Date
- 1901-06-01
- Page
- 346 (sequence 1)
- Language
- German
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m Im deutschen Reich. Korrespondenzen. Berlin, 20. Juni. Zwei Entscheidungen des Preußischen Oberverwaltnngsgerichts vom 8. Oktober 1900, welche in dem Preußischen Verwaltungs-Blatts Jahrg. 22 Nr. 88, mitgetheilt werden, streifen die Pflichten der Juden zur Tragung von Schullasteu in solchen Gemeinden, in denen die Synagogengemeinde eine öffentliche jüdische Schule unterhält. Es wird anerkannt, daß § 67 Abs. 6 des Judengesetzes vom 28. Juli 1847 noch in Kraft ist, wonach den Juden, welche eine öffentliche jüdische Schule unterhalten, Befreiung von allen persönlichen Leistungen zur Unterhaltung der ordentlichen Ortsschulen zugesichert ist. Ein öffentlicher Schulverband, der mehrere politische Gemeinden umfaßt, kann aber die Lasten nach der Gesammt-Steuerleistung auf die einzelnen Gemeinden umlegen, ohne Rücksicht darauf, welche Steuerleistungen in den einzelnen Gemeinden die Juden aufbringen. Die Vorschrift des Judengesetzes kommt nur bei der Untervertbeilung innerhalb der einzelnen Gemeinde in Betracht. Es wäre interessant, wenn uns aus unserm Leserkreise mitgetheilt würde, wie sich bei solcher Untervertheilung auf erhobenen Widerspruch der jüdischen Steuerzahler die Behörden stellen. Das Kgl. Kammergericht hat das Aushängen antis emitis ch er B i i d erbo g e n ebenfalls für strafbar erklärt. Ein Barbier, der solche die Volksmassen aufreizende, die Juden beschimpfende Illustrationen in seinem Schaufenster ausgehängt hatte, war wegen groben Unfugs und Uebertretung des Preßgesetzes verurtheilt worden. Das betreffende Urtheil wurde von dem Kammergericht bestätigt, weil dieses annahm, daß es sich um das öffentliche Aushängen eines Plakats handelte, dessen Inhalt nach der Absicht des Thäters zur allgemeinen Kenntuiß gebracht werden sollte. — Die den angeblich bei Polna an der Agnes Hruza verübten Blutmord bildlich darstellenden Ansichtspostkarten wurden am 6.Juni beschlagnahmt. Auch dieses aufreizende Machwerk ist von dem Verbreiter der „Winters- Postkarten, Gustav Ad. Dewald, verlegt worden, gegen den auch in diesem Falle ein Strafverfahren wegen Religionsbeschimpfung schwebt. Der Central-Ausschuß des „Rabbiner-Verbandes in Deutschland" hielt am 3. Juni seine Jahressitzung statt, zu der sich von auswärts die Herren Rabbiner Dr. Frank-Cöln, Dr. Gron e m a n n - Hannover, Dr. Horrow-Frankfurt a. M., vr. Köpfstein-Beuthen, vr. Munk- Marburg, Dr. Plaut-Frankfurt a. M., vr. 'R a h m e r - Magdeburg,