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Im deutschen Reich · 1901-06-01 · Heft 6-7 (Juni 1901) · p. 338

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
7 (1901)
Issue
Heft 6-7 (Juni 1901)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1901-06-01
Page
338 (sequence 4)
Language
German
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838 Im deutschen Reich. Aus Köln wurde der „Staatsbürger Ztg." berichtet: „Während sonst die hiesige antisemitische Buchhandlung diese Bilderbogen steü unbeanstandet verkaufte und im Fenster ausstellte, erschien am Pfingstmontag ein Kriminalbeamter und machte dem Geschäftsinhaber folgende Eröffnungen: Es sei bei der Staatsanwaltschaft eine anonyme Denunziation eingelausen, welche unter Hinweis auf eine angebliche frühere Reichsgerichts-Entscheidung, in der das Aushängen dieser Bilderbogen als „grober Unfug" bezeichnet sei, um Abhülfe bat. Hieraus zählte der Beamte, der sich im übrigen durchaus angemessen und höflich benahm, die vorhandenen Exemplare ab, nahm eins derselben zur Kenntnißnahme mit und riet dem Geschäftsinhaber von einem Aushängen im Schaufenster vorläufig abzusehen. Auf den weiteren Verlauf der Angelegenheit kann man gespannt sein." — Das kann man allerdings, denn wenn nicht alle Zeichen trügen, wird von den Behörden noch manches Andere, was „sonst" 'von dem antisemitischen Zügellosen Treiben „unbeanstandet" blieb, jetzt als eine „Boxerei" erkannt, die nicht nur die jüdischen Bürger des deutschen Reiches kränkt, sondern den Frieden der gesummten Bevölkerung ernstlich bedroht. In der Entscheidung des Reichsgerichts vom 31. Mai, durch welche das freisprechende Urtheil über den Grafen Pückler aufgehoben wurde, ist ausdrücklich gesagt worden, „daß stets geprüft werden müsse, ob solche aufreizenden Kundgebungen irgend welche Wirkung auf die Zuhörer auszuübeu vermöchten, und dabei sei keineswegs ohne weiteres anzunehmen, daß alle Hörer verständige Menschen seien. Endlich hätte auch geprüft werden müssen, welche Wirkung solche Reden auf die jüdische Bevölkerungsklasse ausüben könnten." Der Notwendigkeit, einen Geistlichen daran zu verhindern, durch Verbreitung von Ritualmord-Legenden, sich einer antisemitischen Aufreizung zu Gewaltthätigkeiten schuldig zu machen, konnten sich die kirchlichen Behörden nicht länger verschließen. Als der Evangelische Oberkirchenrath dem Pastor Krösell in Kloxin verbot, weiterhin Vorträge über den Ritualmord zu halten, hat er sicher nicht, wie die „Staatsbürger Ztg." ihm höhnisch insinuiert, daran gedacht, den Juden eine Freude zu bereiten, sondern wahrscheinlich nur daran, die Wiederholung jener Szenen zu verhindern, die sich abgespielt haben, als die erregten ländlichen Zuhörer des Herrn Krösell gegen christliche Berichterstatter, welche irrthümlich für Juden gehalten wurden, sich zu Thätlichkeiten hinreißeu ließen. Daß die „Staatsbürger-Zeitung" und das Stöckerblatt „Volk" Herrn Krösell auch ferner die Möglichkeit gewährt sehen wollen, durch pseudo-wissenschaftliche Vorträge harmlosen Landleuten Anschauungen einzuimpsen, die sie der antisemitischen Partei' tributpflichtig machen.

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