Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 7 (1901)
- Issue
- Heft 6-7 (Juni 1901)
- Article
- Die bayerischen Parlamentarier jüdischen Glaubens
- Date
- 1901-06-01
- Page
- 316 (sequence 12)
- Language
- German
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316 Im deutschen Reich. Ich habe gethan, was in meinen Kräften stand. Gott gebe einen guten Ausgang!" Diese Sorge war aber unberechtigt. Noch an demselben Tage kann A. die Meldung von dem trotz des abweichenden Votums der Prinzen auch im Reichsrath erfolgten Siege seinem Schreiben hinzusügen. Am 9. Mai darf A. in einem Briese, der die vorangegangenen Kämpfe schildert, ausrusen: „Ich bin von einer bedeutenden Geschästslast erleichtert, seitdem die Sache erledigt ist"?') Aus dem Gesagten geht nun zur Genüge hervor, dast A. sich auch für die Sache seiner Glaubensgenossen große Verdienste erworben, so daß Rabbiner Er. Fürst an der Bahre des dahingeschiedenen Vorkämpfers mit Recht hervorheben durfte: „Seiner Religion war er mit frommer Innigkeit und Aufrichtigkeit zugethan". A. hatte nämlich durch die großen Anstrengungen seiner pailamentarischen und beruflichen Arbeiten seine Gesundheit erschüttert. Schon ein kranker Mann, begab er sich im Januar 1864 nach München, um an den Berathungen des Gesetzgebungsausschuffes theilzunehmen; eine Lungenkrankheit bereitete seinem verdienstvollen Leben am 31. Januar ein rasches Ende. Seine Leiche wurde nach Bayreuth gebracht und mit großen Ehren von Seiten aller Konfessionen bestattet. Was das ganze Vaterland an dieser Kraft verloren, das bezeugt der Nachruf des Kammerpräsidenten: „Nicht bloß diejenigen, die das Vergnügen hatten, den trefflichen Kollegen persönlich zu kennen und seine Charaktertüchtigkeit zu würdigen, sondern auch unsere Nachfolger werden Anlaß und Gelegenheit haben, seine Tüchtigkeit kennen zu lernen; feine Vorträge und Reden, wie sie in unseren Verhandlungen niedergelegt sind, gehören zu den tüchtigsten und würdigsten, die wir überhaupt aufzuweisen haben". *) Durch Landtagsabschied vom 10. November 1861 wurde der Matrikelzwang ausgehoben. — Ein geistreiches Bonmot sei bei dieser Gelegenheit mitgetheilt, welches A. an seinen Vertreter in Bayreuth, den späteren Justizrath und Notar Skutsch, am 13. Oktober 1861 schreibt: „En kategor naase sanegor! Man kann nicht Gesetzgeber und Advokat zugleich sein. Vor lauter Gesetzgeberei übersehe ich, was ich als Advokat gethan" k.