Mannheim
Compact Memory

Im deutschen Reich · 1901-05-01 · Heft 5 (Mai 1901) · p. 285

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Im deutschen Reich
Volume
7 (1901)
Issue
Heft 5 (Mai 1901)
Article
Bütow
Date
1901-05-01
Page
285 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2316602-2316676-2316682-2327806--08204-2327899
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Korrespondenzen. 285 wird die Vorlage einstimmig ab gelehnt!" — Verachte nur Vernunft und Wissenschaft, dann hat Dich der Antisemitismus unbedingt! ' Könitz, 13. Mai. Die jetzt im Zuchthaus befindliche Schwiegermutter Masloffs, die frühere Gesindevermietherin Anna Roß, war vom hiesigen Schöffengericht wegen Beleidigung des Fleisckermeistcrs Adolf Lewy zu 20 Mk. Geldstrafe vcrurtheilt worden, weil sie dem Lewy auf der Straße nachgerufen hatte: „Sie sind der Mörder Winters!" Infolge eingelegter Berufung wurde am 3. d. M. von der Strafkammer die Strafe auf 120 Mkerhöht, an deren Stelle im Nichtbeitreibungsfalle für je 3 Mk. ein Tag Gefängniß tritt. Die Eventualstrafe von 40 Tagen Gefängniß entspricht, wie der Vorsitzende hervorhob, den in den ähnlichen Beleidigungsprozessen des Fleischermeisters Gustav Hoffman n erkannten Strafen. Dem Beleidigten, Fleischenncister Adolf Lewy, wurde gleichzeitig die Publikationsbefugniß binnen 2 Wochen nach erlangter Rechtskraft des Erkenntnisses zugesprochen. — Das hiesige Schöffengericht hat an demselben Tage in'einem neuen Beleidigungsprozeß Hoffmanns ein Uriheil gefällt, welches hoffentlich auch eine ähnliche Nachprüfung durch das Landgericht erfahren wird. Der Kürschner und Synagogendiener Nossek, welcher geäußert haben sollte, Hoffmann müsse wissen, wer der Mörder Winters sei; man solle ihn und seine Töchter nur einstecken, bis sie es gestanden hätten, wurde zu einem Monat Gefängniß vcrurtheilt. Der einzige Zeuge war der Schneidermeister Friedrich Moldenhauer, der im Termin nur eine ganz flüchtige Bekanntschaft mit Nossek zugab, trotzdem er früher mit ihm gemeinschaftlich militärische Feste gefeiert, während des Manövers 1891 mit ihm täglich verkehrt und 1898 der Silberhochzeit Noffeks beigewohnt hat. — Daß Adolf Lewy keine Beleidigungsklage gegen den Fleischermeister Hoffmann erhoben hat, der ihn in einer Zuschrift an die Staatsanwaltschaft als Mörder bezeichnete, und als er als Zeuge in dem Prozeß Masloff dem Richter erklären sollte, was er denn wisse, offen bekannte, er wisse nichts, als was sich alle erzählten, ist eigentlich bebäuerlich, da eine Verurtheilung zweifellos gewesen und die Strafabmessung von wesentlichem juristischen Interesse gewesen wäre. — Die fünf Buben, welche kürzlich 18 Fenster der Konitzer Synagoge eingeworfen haben, sind zwar ermittelt worden, gehen aber straffrei aus, weil der älteste von ihnen erst 11' Lebensjahre zählt. Die Eltern müssen aber für den entstandenen Schaden hasten. — Die Revision Moritz Lewys, der am 16. Februar vom Konitzer Schwurgericht wegen Meineid in drei Fällen zu 4 Jahren Zuchthaus und 4 Jahren Ehrenrechtsverlust verurtheilt wurde, ist vom Reichsgericht

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.