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Im deutschen Reich · 1901-05-01 · Heft 5 (Mai 1901) · p. 250

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
7 (1901)
Issue
Heft 5 (Mai 1901)
Article
Ein katholischer Bischof über den Ritualmord
Date
1901-05-01
Page
250 (sequence 2)
Language
German
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250 Im deutschen Reich. gepredigt hat, es läge in dem Polnaer Falle ein erwiesener Ritualmord vor und damit erledigen sich auch die anderen von dem Verfasser des Artikels daran geknüpften Bemerkungen. Die Beschuldigung des Judenthums, als ob in seinem Ritus irgend welche Vorschriften bestünden, welche den Gebrauch von Christenblut verlangten, ist von hohen Autoritäten der Wissenschaft und den höchsten Würdenträgern der katholischen Kirchen als unwahr bezeichnet worden; sicherlich hat noch niemand eine Vorschrift des jüdischen Ritus Nachweisen können, in der auch nur die geringste Andeutung für das Vorhandensein eines solchen barbarischen Gebrauchs gefunden werden könnte. Wenn deshalb selbst in einem einzelnen Falle nachgewiesen werden könnte, daß ein einzelner fanatisierter Jude in religiösem Wahnsinn oder infolge irgend einer anderen geistigen Verwirrung ein so scheußliches Verbrechen begangen haben sollte, so hat damit das .Judenthum als solches und der jüdische Ritus absolut nichts zu thun. Wenn nun ein katholischer Bischof entgegen diesen feststehenden Thatsachen sich hinreißen lassen würde, das nicht Bewiesene als bewiesen zu erklären, eine andereReligionsgesellschaft als beschuldigtzu erklären, daß sie nach ihrem Ritus das scheußlichste Verbrechen zulassen müßte und zulasse, wenn er als Apostel des Friedens die ihm anvertrauten Gläubigen bewußterweise täuscht und Bürger gegen Bürger aufrcizt, so wäre das eine Handlung, wie säe verabscheuungswürdiger und verdammenswerther nicht gedacht, werden kann. Wenn man aber einem katholischen Bisckofe ohne jeden Grund derartige Handlung andichtet, so ist die Beleidigung ebenso schwer, wie die Handlung verdammenswerth wäre". Diese Privatklagesache des Bischofs Brynich gegen die „Kleine Presse" ist durch folgenden Vergleich erledigt worden: „Die Redaktion der „Kleinen Presse" nimmt die gegen den Herrn Bischof Brynich in Königgrätz in der „Kleinen.,Presse" vom 20. Januar 1901' erhobenen Beschuldigungen unter dem Ausdruck des lebhaftesten Bedauerns als unwahr zurück und verpflichtet sich, die Kosten des Rechtsstetts zu

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