Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 7 (1901)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1901)
- Article
- Ein katholischer Bischof über den Ritualmord
- Date
- 1901-05-01
- Page
- 249 (sequence 1)
- Language
- German
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Zeitschrift des ss» Lkstrelsklkiüs Skütschtt SMirgrr jßüislhks Klöyöeüs. VrschriuL?mölfmal im Äahre. VH. Icrhr^g. Berlin, Mai 1901. Wr. 5. Hin Katholischer Bischof üöer den Wtüalrnord. In der Frankfurter „Kleinen Presse" und der Wiesbadener Zeitschrift „Der Freidenker" erschienen vor kurzer Zeit Artikel, welche den Polnaer Mord behandelten und u. a. die Behauptung enthielten, der Bischof von Königgrätz, Dt. Brynich, habe von der Kanzel herab gepredigt, daß im Falle Polna ein erwiesener Ritualmord vorliege. Dies veranlaßte den Bischof, gegen die erwähnten beiden Blätter durch das Centrums-Mitglied Rechtsanwalt Dt. Schmitt in Mainz Privatklage erheben zu lassen. In der vom 5. Februar d. I. datierten Anklageschrift ist der inkriminierte Artikel wiedergegeben und dann wörtlich gesagt: „Dieser ganze Artikel ist mit der deutlich hervortretenden Absicht geschrieben, die in demselben genannten Personen in den Augen ihrer Mitbürger herabzusetzen und der Verachtung aller rechtlich denkenden Menschen preiszugeben. Der Artikel enthält eine ununterbrochene Reihe von Unwahrheiten, die sich sogar bis zur Geographie erstrecken. Der Privatkläger ist seit dem Jahre 1894 in der Kirche von Polna überhaupt nicht anwesend gewesen. Er hat weder in Polna, noch in Königgrätz, noch sonst irgendwo, weder 1899 noch sonst zu irgend einer Zeit, über den Ritualmord gepredigt, jo ist deshalb auch nicht wahr, daß der Privatkläger jemals