Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 7 (1901)
- Issue
- Heft 4 (April 1901)
- Article
- Berlin
- Date
- 1901-04-01
- Page
- 224 (sequence 2)
- Language
- German
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224 Im deutschen Reich. Es ist unwahr, daß ganz Israel von dem Bestehen einer BlutsekLe weiß, daß die Rabbiner daher auch um die Blutmorde wissen. Wahr ist. daß weder ganz Israel noch die deutschen Rabbiner das Vorkommen von jüdischen Blutmorden für möglich halten. Es ist unwahr, daß die Rabbiner die Thäter der Strafe zu entziehen und den Verdacht auf unschuldige Christen zu lenken suchen. Wahr ist, daß die Rabbiner die Ermittelung der Urheber jeder Mordthat dringend wünschen, und daß der Verdacht, der gegen unschuldige Christen in Konih erhoben wurde, nicht durch Rabbiner, sondern durch christliche Zeitungsberichterstatter hervorgerufen worden ist, die selbst eingestandenermaßen zeitweise im Solde der Judengegner standen. Es ist unwahr, daß die Anklage, welche den deutschen 'Rabbinern ins Stammbuch geschrieben wurde, von jüdischer Seite öffentlich erhoben wurde. Wahr ist, daß jene gereimte Anklage von einem unzurechnungsfähigen Pforzheimer Goldwaarenhändler herrührt, der bereits dreimal in der badischen Heilanstalt Jllenau untergebracht gewesen ist." Da die „Staatsbürger-Ztg." diese Berichtigung nicht ausgenommen hat und wir es mit unserer Würde für unvereinbar halten, die Aufnahme durch Anrufung des Staatsanwalts zu erzwingen, begnügen wir uns damit, diese Sache der Oeffentlichkeit zu übergeben und darauf hinzuweisen, daß die „Staatsbürger-Zeitung" erst eine Aeußerung der Rabbiner auf' die von einem wiederholt in einer Heilanstalt untergebrachten jüdischen Helfer der Antisemiten erhobene Anklage herausforderte und, als dieselbe erfolgte, sie ihren Lesern vorenthalten hat." — Nachträglich fühlte sich das Antisemitenblatt doch gedrungen, die Berichtigung zu veröffentlichen, deren Eindruck sicher durch die von der „Staatsbürger-Zeitung" daran geknüpften lahmen Bemerkungen nicht beeinträchtigt worden ist. Die Landeöverficherungsanstalt Berlin, die in Beelitz große Heilstätten einrichten läßt, hat neben der projektirten Kirche auch einen Gebetraum für den Gottesdienst jüdischer Insassen in Aussicht genommen. Ob ähnliche Einrichtungen auch in den sonstigen von der Versicherungsanstalt Berlin unterhaltenen Sanatorien geschaffen werden, unterliegt gegenwärtig der Beschlußfassung.